Spezialkräfte in Deutschland und Belgien griffen gegen eine vermutete Schleuserbande durch. Die Ermittlungen führten zu mehreren Festnahmen und Durchsuchungen.
In Deutschland und Belgien haben Polizisten, unter anderem auch Spezialkräfte, insgesamt sieben mutmaßliche Mitglieder einer Schleuserbande festgenommen.
Dabei wurden auch im Landkreis Ansbach und in Leipzig mehrere Wohnungen durchsucht worden, wie die Staatsanwaltschaft Traunstein und die Bundespolizei mitteilten. Die Ermittler vermuten, dass die Bande fast 300 Migranten vor allem über Österreich und Polen in Autos nach Deutschland geschleust hat. Zu weiteren Details könne man aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit keine Angaben machen, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Verdächtige Dokumente: Schleuser fliegen an Grenze zu Bayern auf
Die meisten der mutmaßlichen Bandenmitglieder lebten nach bisherigen Erkenntnissen in Belgien. Dort verhafteten am Dienstagmorgen (13. Mai 2025) sechs Menschen wegen offener Haftbefehle, eine weitere Festnahme fand in Deutschland statt. Wo genau, konnte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage zunächst nicht sagen. Auf die Gruppe aufmerksam geworden waren die Ermittler durch Bundespolizisten. Bei einer Kontrolle im oberbayerischen Freilassing an der Grenze zu Österreich fiel den Beamten im September 2024 ein staatenloser Autofahrer auf, dessen Dokumente ihnen verdächtig vorkamen.
Zunächst gingen die Ermittler laut Staatsanwaltschaft von einer unerlaubten Einreise aus. Allerdings fanden sie dann auf den Handys des Fahrers Hinweise darauf, dass der Mann am Tag der Kontrolle drei Migranten eingeschleust und abgesetzt haben könnte. Der Mann wurde daraufhin in Untersuchungshaft genommen. Die Ermittlungen führten schließlich zu den übrigen Verdächtigen. Nach den Festnahmen in Belgien sollen die Verdächtigen laut Staatsanwaltschaft nach Deutschland ausgeliefert werden. Ein entsprechendes Gesuch sei bereits eingereicht worden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Traunstein und der Bundespolizeiinspektion Freilassing gehen weiter. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.