Druckartikel: Auto rast in Dinkelsbühler Supermarkt und tötet Frau - Fahrer (85) erhält Geldstrafe

Auto rast in Dinkelsbühler Supermarkt und tötet Frau - Fahrer (85) erhält Geldstrafe


Autor: Ralf Welz

Dinkelsbühl, Donnerstag, 09. November 2023

In Dinkelsbühl krachte ein 85-Jähriger vor einem Jahr mit seinem Auto in den Eingangsbereich eines Supermarkts. Eine Frau starb. Der Unfallverursacher hat inzwischen die Strafe für sein Vergehen erhalten.
Das Auto erfasste im Landkreis Ansbach eine 73-Jährige. Die Frau starb noch am Unfallort.


Das tragische Ereignis sorgte auch außerhalb der Region für Aufsehen: Bei einem Unfall auf dem Gelände eines Supermarkts im mittelfränkischen Dinkelsbühl (Landkreis Ansbach) vor gut einem Jahr wurde eine Frau getötet. Ein Mann erlitt schwere Verletzungen, außerdem gab es drei Leichtverletzte. Der verhängnisvolle Vorfall ereignete sich am Vormittag des 2. November 2022, auf dem Areal einer Edeka-Filiale in der Luitpoldstraße.

Ein 85-Jähriger war mit seinem Auto beim Ausparken mit hoher Geschwindigkeit in den Eingangsbereich des Geschäfts gekracht. Der Wagen erfasste eine 73 Jahre Frau und einen 68 Jahre alten Mann. Die Frau erlag noch am Unfallort ihren schweren Verletzungen - trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen. Der schwer verletzte 68-Jährige wurde mit dem Rettungshubschrauber in ein Klinikum nach Ulm geflogen.

Frau bei Supermarkt-Unfall gestorben - 85-Jähriger erhält Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung

Zwei weitere Menschen mussten durch die alarmierten Einsatzkräfte des Rettungsdienstes ambulant wegen eines Schocks behandelt werden. Auch der 85 Jahre alte Unfallverursacher erlitt einen Schock. Seine 81-jährige Beifahrerin blieb unverletzt. Der Autofahrer ist inzwischen für sein Vergehen bestraft worden, wie die Staatsanwaltschaft Ansbach inFranken.de auf Anfrage mitteilt. 

Der Senior hat demnach eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen erhalten. Der Strafbefehl des Amtsgerichts Ansbach ist auf den 31. Mai 2023 datiert - und wurde laut Oberstaatsanwalt Jürgen Krach am 22. Juni rechtskräftig. Der Strafbefehl an den Unfallverursacher erging demnach wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde der Führerschein des Seniors noch am Tag des tödlichen Autounfalls sichergestellt.

Das Gericht habe zudem mit dem vorgenannten Strafbefehl einen weiteren Entzug der Fahrerlaubnis für fünf weitere Monate verhängt. "Nachdem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, muss der Führerschein bei der Führerscheinstelle am Landratsamt Ansbach neu beantragt werden", erklärt der Oberstaatsanwalt das Prozedere. "Dort wird dann entschieden, ob nochmals eine Fahrerlaubnis erteilt wird." Weitere Nachrichten aus Ansbach und Umgebung gibt es in unserem Lokalressort.