Umziehen bräuchte er vermutlich nicht: Die Union hat dem Vernehmen nach Generalbundesanwalt Peter Frank als neuen Verfassungsrichter vorgeschlagen. Noch ist das letzte Wort aber nicht gesprochen.
Generalbundesanwalt Peter Frank (55) soll nach dpa-Informationen als Nachfolger von Peter Müller ans Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wechseln. Darauf hätten sich CSU und CDU geeinigt, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag. Die SPD-geführten Bundesländer beraten noch über die Personalie. Der Bundesrat müsste den Kandidaten mit einer Zweidrittelmehrheit bestätigen. Am Freitag ist die nächste Sitzung, danach tagt die Länderkammer erst wieder Mitte Dezember.
Die CSU hat wegen einer geltenden Absprache zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien das Vorschlagsrecht. Zuvor war lange der frühere bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) gehandelt worden. Gegen ihn sprach dem Vernehmen nach unter anderem eine mögliche Befangenheit wegen dessen CSU-Parteibuch im anstehenden Klageverfahren gegen das Bundestagswahlrecht am Verfassungsgericht.
Frank ist seit dem 5. Oktober 2015 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und somit Chef der Bundesanwaltschaft. Er war mit 47 Jahren bei Amtsantritt der jüngste Generalbundesanwalt.
Die Karlsruher Behörde mit rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untersteht als Staatsanwaltschaft des Bundes dem Bundesjustizministerium. Sie ist für herausragende Verfahren in Bereichen wie Terrorismus, Spionage und Völkerstrafrecht zuständig.
Keine Eklats
Öffentliche Statements von Frank sind rar gesät. Hin und wieder gibt der Chefankläger Interviews. Er arbeitete an einer besseren Zusammenarbeit von Ermittlungsbehörden. Eklats: Fehlanzeige.
Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist der Kampf gegen Terrorismus. Zuletzt war die Zahl der Ermittlungsverfahren hierzu deutlich gestiegen. Zwischen Anfang Januar und Ende September wurden allein 356 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus eingeleitet, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht.
Immer größere Bedeutung bekommt zudem die «Reichsbürger»-Szene. So hatte Frank vor gut einem Jahr angekündigt, mehr Fälle aus diesem Spektrum übernehmen zu wollen. Die Razzia am Donnerstag lag aber in der Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft München.