«Langjährig Versicherte» mit 35 Berufsjahren sollen künftig nicht mehr mit 63, sondern erst mit 64 mit Abschlägen in Rente gehen können. Die Altersgrenze für Altersteilzeit soll laut Kommission zudem von 55 auf 58 Jahre angehoben werden.
Was bedeutet das Konzept für Jüngere?
Sie sollen erst später in Rente gehen können. Die Regelaltersgrenze soll mit der Lebenserwartung im Verhältnis zwei zu eins steigen. Faustformel: Ein Jahr mehr Lebenserwartung soll acht Monate längeres Arbeiten und vier Monate längerer Rentenbezug ergeben. Treffen heutige Annahme über die im Schnitt steigende Lebenserwartung zu, würde das Rentenalter bis 2041 auf 67,5 Jahre nach oben gehen. «Die Maßnahme soll ab 2032 wirksam werden, wenn der Geburtsjahrgang 1965 das 67. Lebensjahr erreicht hat», so die Kommission.
Das Ziel dieses unpopulären Schritts: Der Beitragssatz steigt weniger stark, das Rentenniveau wird stabilisiert. Das höhere Rentenalter soll also direkt zu höheren Renten beitragen. Auch die jeweils eigenen Renten würden etwas höher liegen, wären die Betroffenen doch auch länger versichert.
Kommt dann also auch nach einigen Jahrzehnten die Rente mit 70? So weit in die Zukunft blickt die Kommission nicht. Ihrem Modell nach würde dies von der künftigen Entwicklung der Lebenserwartung abhängen.
Was ist gegen Altersarmut vorgesehen?
Beratung soll dazu führen, dass alle Grundsicherung bekommen, die darauf Anspruch haben. Künftig soll es dafür eine örtliche Anlaufstelle geben. Neu eingeführt werden soll ein Freibetrag in der Grundsicherung beim anzurechnenden Renteneinkommen.
Eine mit der jüngsten Bürgergeld-Reform eingeführte Regelung soll wieder abgeschafft werden: Langzeitarbeitslose können bisher vom Jobcenter verpflichtet werden, mit Abschlägen in Rente zu gehen. Das sei nicht mit dem Ziel vereinbar, die Lebensarbeitszeit insgesamt zu verlängern, heißt es.
Soll es mehr Einzahlende in die Rentenkasse geben?
Ja. «Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an.» Bei den Selbstständigen, Abgeordneten und Vorständen kann das laut Kommission schnell losgehen. Bei den Parlamentariern - von Bund und Ländern - sowie den Firmenchefs erwartet die Kommission wegen der vergleichsweise geringen Zahl aber nur «vernachlässigbare» Effekte.
Die Beamten und Beamtinnen kommen nicht in die Rentenkasse. Doch für künftige Beamten soll den Empfehlungen zufolge das Ruhestandsalter wie in der gesetzlichen Rente erhöht werden. Ausgeglichen werden soll, dass das Rentenniveau seit 2000 um zehn, der Satz bei den Beamtenpensionen nur um fünf Prozent reduziert worden sei. Die Zahl der Verbeamtungen soll laut Kommission «deutlich reduziert» und der heutige Höchstsatz des Ruhegehalts von fast 72 Prozent verringert werden. Bund und Länder sollen verpflichtet werden, ausreichend Rücklagen für jene Verbeamtungen zu schaffen, die noch vorgenommen würden.
Nicht obligatorisch abgesicherte, neu Selbstständige werden laut dem Konzept verpflichtend in die Rentenversicherung aufgenommen. Die schon heute selbstständig Tätigen sollen sich aber dagegen entscheiden können. Die Beiträge sollten sich am heutigen Beitrag der Pflichtversicherung für Handwerker orientieren, der auf dem Beitragssatz von 18,6 Prozent basiert. Für eine Erleichterung von Neugründungen soll in einer dreijährigen Karenzzeit nur der halbe Beitrag fällig werden.
Minijobs sollen in die gesetzliche Rente einbezogen werden - Ausnahmen soll es nur noch für Schülerinnen und Schüler geben können. Gestärkt werden soll die betriebliche Altersvorsorge, so dass perspektivisch annähernd alle Beschäftigte von Betriebsrenten profitieren.