Der November bringt wichtige Neuerungen in rechtlichen Belangen. In diesem Überblick erfahren Sie, welche Änderungen anstehen, von Dokumentenversand bis Tierschutzmaßnahmen.
Im November tritt das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Dieses erleichtert die Beantragung offizieller Dokumente erheblich und setzt neue Vorschriften für den Einsatz von Drohnen fest.
Andere Änderungen im kommenden Monat umfassen die Möglichkeit, Ausweisdokumente bequem per Post zu erhalten. Ab dem 1. November können sogenannte hoheitliche Dokumente gegen eine Gebühr direkt nach Hause geschickt werden. Damit entfällt der lästige Gang zum Amt, wenn etwa ein neuer Personalausweis benötigt wird.
Reformen im November: Dokumente, Tierschutz, Gehälter
Das Selbstbestimmungsgesetz bietet ab dem 1. November die Möglichkeit, Geschlechtseintrag und Vorname beim Standesamt ändern zu lassen. Eine einfache Erklärung genügt, wodurch die Notwendigkeit von Gutachten, ärztlichen Bescheinigungen oder gerichtlich angeordneten Beschlüssen wegfällt. Diese Reform erleichtert insbesondere transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht binären Menschen das Leben. Die Anträge können schon seit August gestellt werden und erfordern eine dreimonatige Ankündigungsfrist.
Ein Wechsel in der Bundesratspräsidentschaft findet ebenfalls am 1. November statt. Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) übernimmt das Amt von Manuela Schwesig (SPD) aus Mecklenburg-Vorpommern.
Für den Tierschutz werden Drohnen mit Wärmebildkameras ab dem 20. November dauerhaft erlaubt, um Rehkitze und andere Wildtiere auf Feldern besser zu schützen. Da Tiere sich oft im hohen Gras verstecken, können sie von landwirtschaftlichen Maschinen verletzt oder getötet werden. Um dem entgegenzuwirken, sind Kamera-Drohnen erlaubt, die in definierten Zonen auch näher als die allgemein gültigen 150 Meter an Wohn- und Gewerbegebiete fliegen dürfen.
Bankangestellte dürfen sich ab dem 1. November über Gehaltserhöhungen freuen. Eine tarifliche Anpassung sieht vor, dass die Gehälter der rund 60.000 Beschäftigten öffentlicher Banken in drei Schritten um insgesamt 11,5 Prozent erhöht werden. Diese neue Regelung ist für 63 Institute bundesweit gültig.
Die Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer zielt darauf ab, die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden zu verbessern. Ab November wird diese Nummer automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt. Sie wird an wirtschaftlich tätige Personen und Gesellschaften vergeben. Die Angabe der Nummer ist jedoch bis 2026 noch nicht verpflichtend, auch wenn sie bereits bis Ende November verteilt wird.