Vor einem Jahr folgte nach wochenlangem Ringen um Detailfragen die gemeinsame Erklärung zwischen der EU und den USA zum bilateralen Handelsabkommen. Doch nicht jeder ist davon begeistert.
Eigentlich wollte US-Präsident Donald Trump hohe Zölle auf europäische Produkte erheben. Nach Monaten des Zollkonflikts verständigten er und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sich Ende Juli 2025 im schottischen Turnberry dann aber auf eine Einigung. Trotzdem wurde noch wochenlang um Details gerungen, bis schließlich am 21. August 2025 auch die Details des bilateralen Handelsabkommens standen. Ein Überblick:
Worauf hatte man sich beim Turnberry-Deal geeinigt?
In einer gemeinsamen Erklärung wurde vereinbart, dass auf die meisten europäischen Einfuhren in die USA maximal ein Aufschlag von 15 Prozent des Warenwertes erhoben werden darf – das war die sogenannte Zollobergrenze. Brüssel machte allerdings im Gegenzug weitere Zugeständnisse wie die Abschaffung von EU-Zöllen auf US-Industriegüter.
Angesichts der impulsiven Politik unter Trump baute die EU später zusätzlich ein Sicherheitsnetz ein: Sollten die USA ihre Zusagen nicht vollständig umsetzen oder Absprachen wieder aussetzen, können auch Zugeständnisse der EU ausgesetzt werden.
Was ist der aktuelle Stand?
Das Abkommen sieht einen Maximal-Zollsatz in Höhe von 15 Prozent für die meisten EU-Importe in die USA vor. Diese Vereinbarung gilt weiter. Derzeit liegt der pauschale Zollsatz, der tatsächlich für die meisten EU-Importe in die USA erhoben wird, aber nach Angaben einer Sprecherin der EU-Kommission bei 10 Prozent.
Der niedrigere Aufschlag kommt durch Trumps jüngsten Einfall für neue Zölle zustande: Weil rund 60 Handelspartner angeblich unzureichend gegen Zwangsarbeit vorgegangen waren, verkündete der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer einen neuen Zollsatz – für die EU 10 Prozent.
Insgesamt sieht die EU-Kommission damit keine Verschlechterung der Situation, im Gegenteil: Alle EU-Exporte profitierten nach den neuen Zollregelungen entweder von einer günstigeren oder einer gleichwertigen Regelung, hieß es von der Brüsseler Behörde nach der Ankündigung.
Zusätzlich würden die Zollbefreiungen für die Importe aus der EU – wie beispielsweise für Kork und Diamanten – wieder eingeführt, die zu den bestehenden Ausnahmen wie für Flugzeuge und Flugzeugteile, Generika und Wirkstoffe hinzukämen. Die Ankündigung liefere zudem positive Impulse, um an weiteren Zollbefreiungen zu arbeiten.