Welche anderen Möglichkeiten hätten Justiz und Polizei gehabt?
Das Amtsgericht hätte der Staatsanwaltschaft folgen und eine höhere Strafe verhängen können. Wenn das Gericht zugleich eine weitere Gefahr durch den Mann gesehen hätte, hätte es den Haftbefehl und die Untersuchungshaft aufrechterhalten können, so dass eine Freilassung nicht erfolgt wäre.
Bekannt ist aber auch, dass längere Gefängnisaufenthalte und schlechter Einfluss weiterer Gefangener zu weiteren Radikalisierungen führen können. Das Gericht setzte stattdessen auf Bewährungshelfer, Beratungen und bewährte Strategien zur sogenannten Deradikalisierung.
Warum führte ein erneuter Polizeieinsatz bei Abdul B. nicht zu einer Festnahme?
Am 3. Juli durchsuchte die Polizei seine Wohnung in Berlin-Schöneberg, weil es einen Verstoß gegen das Waffengesetz gegeben haben sollte. Abdul B. hatte sich mit einer Waffe gezeigt. Die Polizei fand aber nur eine Spielzeugwaffe.
Warum wird nun über das Jugendstrafrecht debattiert?
Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche bis 17 Jahre und unter bestimmten Bedingungen für Heranwachsende im Alter von 18 bis einschließlich 20 Jahren. Dabei steht Erziehung vor Strafe. Ziel ist vor allem die Verhinderung einer erneuten Straffälligkeit und einer kriminellen Karriere. Oft verzichtet ein Jugendgericht auf eine Gefängnisstrafe und ordnet stattdessen die Teilnahme an erzieherischen Maßnahmen an, etwa soziale Trainingskurse, Anti-Aggressions-Training oder ein Täter-Opfer-Ausgleich.
Das Amtsgericht hatte festgestellt, zum Tatzeitpunkt sei Abdul B. zwischen 18 und 19 Jahren alt gewesen. Es bestünden «keine Zweifel daran, dass es sich bei ihm um noch einen in der Entwicklung befindlichen prägbaren Menschen handelt, bei dem aufholbare Reife- und Entwicklungsrückstände bestehen und der nach seiner Entwicklung einem Jugendlichen gleichsteht».
Waren die Berliner Justizsenatorin oder andere Instanzen der Politik in solche Entscheidungen involviert?
Gerichte sind in Deutschland unabhängig von der Politik. Die Berliner Senatsjustizverwaltung betonte denn auch am Wochenende: «Die Entscheidung über die Sanktion und dementsprechend über Aufrechterhaltung oder Aufhebung eines Haftbefehls trifft ausschließlich das unabhängige Gericht» auf Grundlage der Gesetze und Erkenntnisse. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) werde das nicht bewerten.
Nach viel Kritik an der Gerichtsentscheidung sagte Badenberg dann allerdings am Montag im ARD-«Morgenmagazin», man müsse grundsätzlich schauen, ob die aktuellen gesetzlichen Maßstäbe zum Jugendstrafrechts noch zeitgemäß seien. «Nach diesem Anschlag ziehe ich die Konsequenz, dass genau in solchen Fällen in der Tat die Täter härter zu bestrafen sind. Wir hatten vergleichbare Fälle. Und härter zu bestrafen wären sie, wenn man das Erwachsenenstrafrecht anwenden würde.»
Wie groß ist die Bedrohung durch den IS?
Die Terrormiliz IS kontrollierte mit rund 80.000 Kämpfern aus mehr als 120 Ländern einst große Gebiete im Irak und Syrien. Dort zählt sie heute noch schätzungsweise 1.500 bis 3.000 Kämpfer. Der IS gilt durch sein globales Netzwerk mit regionalen Ablegern aber weiterhin als tödlichste Terrororganisation weltweit. Die Bedrohung ist in vergangenen Jahren vor allem in der Sahel-Region in Afrika und in Zentralasien gestiegen. In Europa beobachten Terrorismusexperten außerdem eine zunehmende Radikalisierung Minderjähriger im Internet.
Auch in Deutschland werden immer wieder mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer des IS festgenommen und vor Gericht verurteilt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt vor einer anhaltend hohen Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus. Insbesondere der IS versuche weiterhin, Anschläge in Europa und Deutschland zu verüben oder hierzu anzuspornen.