Ihre Verwandten klagten sich seit 2014 in Deutschland durch die Instanzen und reichten zuletzt Beschwerde in Karlsruhe ein. Sie beriefen sich auf das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und sehen auch die Bundesregierung in der Verantwortung, weil der Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz eine bedeutende Rolle zukomme.
Ramsteins Rolle
Die amerikanischen Streitkräfte hatten das Verteidigungsministerium 2010 informiert, dass auf dem Gelände in Ramstein eine Satelliten-Relais-Station zur Steuerung auch waffenfähiger Drohnen im Ausland gebaut werde. Wegen der Erdkrümmung können Drohnen über dem Jemen nicht direkt aus den USA ferngesteuert werden. Das Ministerium sah laut Gericht keine Bedenken.
Gerichte in Deutschland entschieden unterschiedlich: Das Oberverwaltungsgericht Münster verurteilte die Bundesrepublik 2019 dazu, aktiv nachzuforschen, ob Drohneneinsätze der USA im Jemen unter Nutzung des Militärstützpunkts gegen Völkerrecht verstoßen. Diese Entscheidung kassierte das Bundesverwaltungsgericht aber im folgenden Jahr.
Ihm reichte nicht aus, dass Ramstein technisch für das US-Drohnenprogramm bedeutsam sei. Es müssten konkrete Entscheidungen auf deutschem Boden stattfinden, damit die grundrechtliche Schutzpflicht Deutschlands auch für Ausländer im Ausland gelte, argumentierte das Bundesverwaltungsgericht.
Karlsruhe verneint systematische Gefahr
Bei ihrer Prüfung kamen die Verfassungsrichterinnen und -richter nun zu dem Schluss, dass keine ernsthafte Gefahr einer systematischen Verletzung der völkerrechtlichen Regeln zum Schutz des Lebens vorliege - was Voraussetzung für eine konkrete Schutzpflicht wäre. «Insbesondere konnte nicht festgestellt werden, dass die USA in dem nicht internationalen bewaffneten Konflikt im Jemen unvertretbare Kriterien zur Abgrenzung legitimer militärischer Ziele von geschützten Zivilpersonen anwenden», sagte Richterin König.
Weil diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, ließ der Senat offen, ob der Bezug zur deutschen Staatsgewalt aufgrund der in Ramstein genutzten Technik hinreichend ist. Laut den Ausführungen gibt es Argumente dafür und dagegen.
Kläger: «Urteil ist gefährlich und erschütternd»
Das Verteidigungsministerium hatte schon zur Verhandlung im Dezember erklärt, man befinde sich in einem «fortlaufenden und vertrauensvollen Dialog» mit den USA zur Nutzung der Air Base. Dabei sei wiederholt versichert worden, «dass Einsätze von unbemannten Luftfahrzeugen von Deutschland aus in keiner Weise gestartet, gesteuert oder befehligt werden und dass die US-Streitkräfte bei ihren Aktivitäten geltendes Recht einhalten».
Aus Sicht der Kläger ist das zu wenig. «Ohne Ramstein könnten die Drohnenüberflüge in der Zahl gar nicht stattfinden», hatte Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das die Beschwerdeführer unterstützt, gesagt. Nach der Verkündung des Urteils sagte er: «Es führt nicht zu einer Anerkennung des Unrechts, das sie erlitten haben.»
Die Kläger Ahmed und Khaled bin Ali Jaber sagten laut einer Mitteilung des ECCHR: «Dieses Urteil ist gefährlich und erschütternd: Es vermittelt die Botschaft, dass Staaten, die das US-Drohnenprogramm unterstützen, keine Verantwortung tragen, wenn Zivilisten dabei getötet werden.»