Seelsorger oder Psychotherapeuten dürfen in Gesprächen oder Therapien nicht Einfluss zu nehmen versuchen auf die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität ihrer Klienten. Bei Verstößen gegen das Werbeverbot drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro.
Mit Gewalt und Einschüchterung: Sind rechte Bürgerwehren eine Gefahr in Deutschland? Die Bundesregierung bezieht Stellung.
Entwurf soll bis Jahresende beschlossen werden - Kritik von FDP
Das Bundesgesundheitsministerium teilte mit, der Entwurf sei bereits zwischen den Ministerien der Bundesregierung abgestimmt worden. Ein Sprecher sagte, er solle bis Ende des Jahres vom Kabinett beschlossen werden.
Die FDP kritisierte, die Regierung habe viel Zeit verloren. Spahn müsse den ursprünglich für vor der Sommerpause angekündigten Gesetzentwurf nun endlich auch dem Parlament vorlegen, forderte der zuständige Sprecher der Bundestagsfraktion, Jens Brandenburg. Die menschenverachtenden Konversionstherapien seien ein schwerer Eingriff in die persönliche Selbstbestimmung. Die Grünen äußerten sich ähnlich und forderten außer einem strafrechtlichen Verbot Kampagnen, die über die Gefährlichkeit der Behandlungen aufklären. Sie hatten bereits vor sechs Jahren einen Gesetzentwurf zu Konversionstherapien vorgelegt.
Sogenannte Konversionstherapien zur angeblichen "Heilung" von Homosexualität, Bi-, Trans- oder Intersexualität können schwere Schäden anrichten. In der medizinischen Fachwelt ist man sich einig, dass die Unterdrückung der sexuellen Identität eines Menschen zu Depressionen,
Angsterkrankungen oder einem erhöhten Suizidrisiko führen kann. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf fußt nach Angaben des Gesundheitsministeriums auf den Erkenntnissen einer umfangreichen Bestandsaufnahme der sogenannten Konversionstherapien und ihrer Folgen, die das Ministerium gemeinsam mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld vorgenommen hatte.