Friedrich Merz (CDU) und Markus Söder (CSU) arbeiten sich seit Monaten intensiv am Bürgergeld ab - im Wahlprogramm der Union ist von einer "Abschaffung" die Rede. Doch was planen die Konservativen genau?
Das Bürgergeld ist in Deutschland in den vergangenen Monaten zum absoluten Reizwort geworden. Einen entscheidenden Anteil an der politischen Debatte haben die Vorsitzenden der CSU und CDU, Markus Söder und Friedrich Merz. Kaum eine Rede vergeht, in der die konservativen Parteichefs die von der ehemaligen Ampel-Regierung reformierte Arbeitslosenunterstützung - vormals Hartz 4 - nicht scharf kritisieren.
Am Dienstag haben Merz und Söder in Berlin das gemeinsame Wahlprogramm der Union für die anstehende Bundestagswahl Ende Februar vorgestellt. Einen großen Punkt nimmt darin die "Abschaffung" des Bürgergelds ein. Doch was haben CDU und CSU vor? Ein Überblick zum aktuellen Stand und zu möglichen Veränderungen in einer künftigen Regierung unter Merz.
Woher kommt die Idee des Bürgergelds? Die Antwort überrascht
Viele wird es überraschen, aber der Begriff "Bürgergeld" kommt nicht von SPD oder Grünen, sondern von der FDP. In ihrem Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2017 widmete die FDP der Reform von Hartz-IV fast zwei ganze Seiten. "Das System ist schwer durchschaubar und bestraft sogar teilweise die Arbeitsaufnahme. Beispielweise, wenn durch den Wegfall einer ergänzenden Sozialleistung am Ende trotz Arbeit weniger Geld übrigbleibt", hieß es dort.
"Wir Freie Demokraten setzen uns deshalb für die Einführung eines liberalen Bürgergeldes ein. Dabei werden steuerfinanzierte Sozialleistungen, wie beispielsweise die Regelleistung und die Unterkunftskosten des Arbeitslosengelds II, die Grundsicherung im Alter, die Sozialhilfe zum Lebensunterhalt, der Kinderzuschlag und das Wohngeld, in einer Leistung und an einer staatlichen Stelle zusammengefasst", schilderte die FDP. Die wichtigsten Punkte damals aus Sicht der Partei: Entbürokratisierung, mit Bürgergeld unterstützte Tätigkeiten für Langzeitarbeitslose, Gelder für psychosoziale Betreuung.
Bei der SPD herrschte große Erleichterung: Mit dem neuen Namen "Bürgergeld", auf den sich die Ampel-Koalition einigte, konnte die Partei das Trauma der Hartz-IV-Einführung unter Schröder endlich hinter sich lassen. Weniger bedacht hatten die Sozialdemokraten aber wohl die Angriffsfläche, die alleine das Wort bietet - und welche die Union mit großem Erfolg für sich zu nutzen wusste. Auch für die Grünen war die "Überwindung" von Hartz-IV ein großes Ziel. "Weiterbildung und der möglichst nachhaltige Wiedereinstieg ins Berufsleben" sollen das Ziel des Bürgergelds sein, verkündete die Partei im vergangenen Jahr.
Diese Regelungen gelten für Bürgergeld-Empfänger: Die harten Fakten
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt das Bürgergeld für einen alleinstehenden Erwachsenen 563 Euro monatlich. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist für das Jahr 2025 keine Erhöhung geplant. Das Jobcenter übernimmt grundsätzlich die Wohnkosten für Bürgergeld-Empfänger, wobei die Beträge für Miete und Nebenkosten als angemessen gelten müssen. In der sogenannten Karenzzeit, dem ersten Jahr des Leistungsbezugs, dürfen Bürgergeldempfänger ihr Erspartes behalten. Vermögen muss erst dann eingesetzt werden, wenn es über 40.000 Euro liegt. Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft bleiben zusätzliche 15.000 Euro geschützt.
Personen, die eine Weiterbildung mit Abschluss anstreben, erhalten für das Bestehen von Zwischen- und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich wird ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro gezahlt. Der bisherige Vermittlungsvorrang in Arbeit wurde abgeschafft; stattdessen werden Geringqualifizierte mit "Coaching" unterstützt, um sie zu Fachkräften weiterzubilden. Einkommen aus einer Beschäftigung zwischen 520 und 1.000 Euro darf zu 30 Prozent behalten werden. Bei Pflichtverletzungen wird das Bürgergeld gestaffelt gekürzt: Bei der ersten Verletzung um zehn Prozent für einen Monat, bei der zweiten um 20 Prozent für zwei Monate und bei der dritten um 30 Prozent für drei Monate.