Rundfunkbeitrag: Tausende Deutsche können sich ab Oktober befreien lassen

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Eigentlich muss jeder Haushalt in Deutschland die Rundfunkgebühr bezahlen - allerdings kann man sich unter gewissen Umständen befreien lassen. Im Oktober könnte das vor allem für viele junge Menschen relevant sein.

Tausende Deutsche dürfen sich freuen: Ab Oktober haben sie unter Umständen die Möglichkeit, sich von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen. Monatlich werden so gut wie jedem deutschen Bürger 18,36 Euro berechnet; quartalsweise entsprechend 55,08 Euro. 

Der Betrag fällt an für das Angebot von ARD, ZDF und Deutschlandradio an - dabei ist es unerheblich, ob man das Angebot nun nutzt oder nicht. Immer wieder ärgern sich zahlreiche Deutsche über die aus ihrer Sicht "Zwangsgebühren". Mit dem Start des Wintersemesters entfallen die Gebühren jedoch für viele junge Erwachsene. 

Wer BAföG erhält, muss keine GEZ-Gebühren zahlen

Denn seit vielen Jahren kann sich jeder, der eine Art von BAföG bezieht und nicht bei den Eltern wohnt, von der Zahlung befreien lassen. Darunter fallen Schüler-BAföG, Studenten-BAföG oder elternunabhängiges BAföG. Im Oktober wird sich also mit dem Start des neuen Semesters zahlreichen Studenten zum ersten Mal die Möglichkeit bieten, einen Antrag auf Befreiung von der Gebühr zu stellen.

Im Jahr 2023 haben etwa 635.600 Personen in Deutschland eine Art von BAföG erhalten. Wie die dpa berichtet, sinkt die Zahl der BAföG-Beziehenden allerdings von Jahr zu Jahr. Um die finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen einige Kriterien erfüllt sein.

Leben in einer Wohngemeinschaft, die typisch für Studierende ist, lediglich Personen, die BAföG beziehen, kann sich die gesamte WG von der Zahlung befreien lassen. Der Antrag kann sogar für die letzten drei Jahre rückwirkend gestellt werden.

Rundfunkbeitrag: Wie kann man sich von der Zahlung befreien lassen?

Neben BAföG-Beziehenden können sich auch andere Personen von der Gebühr befreien lassen, dazu zählen:

  • Empfänger von Sozialgeld
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II 
  • Menschen, die Asylhilfe erhalten, 
  • Menschen, die an bestimmten Seh- oder Hörbehinderungen leiden 
  • Rentner, die Grundsicherung erhalten

Wer sich befreien lassen möchte, muss dafür aktiv einen Antrag stellen. Die Informationen dazu erhalten Bürgerinnen und Bürger online auf der Website Rundfunkfreibetrag.de. Neben dem Antrag müssen auch diverse Nachweise hochgeladen oder eingereicht werden. Nach einer entsprechenden Prüfung aller Unterlagen kann eine GEZ-Befreiung ermöglicht werden. 

Vorschaubild: © Nicolas Armer/dpa