Für den Fall einer neuen Wehrpflicht tastet das Familienministerium bei sozialen Einrichtungen vor. Gäbe es Plätze für Verweigerer? Das schon, sagen Verbände. Und sehen doch viele Fragezeichen.
Die Bundesregierung trifft Vorkehrungen, im Fall einer Rückkehr zur Wehrpflicht auch den Zivildienst wieder zu aktivieren. Das Familienministerium befragte nach eigenen Angaben vorsorglich 23 große Verbände, ob Plätze für etwaige Wehrdienstverweigerer zur Verfügung stünden. Unionsfraktionschef Thorsten Frei bestätigte bei RTL/ntv, dass sich die Regierung auf «Eventualitäten» vorbereitet. Doch Sozialverbände reagierten skeptisch.
So erklärte der Paritätische Gesamtverband auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, man trete für eine Stärkung der Freiwilligendienste ein. «Die mögliche Wiedereinführung eines neuen Zivildienstes im Zuge einer Bedarfs-Wehrpflicht darf nicht zulasten der Freiwilligendienste gehen.» Ähnlich äußerte sich der Sozialverband Deutschland.
«Statt auf Zwang zu setzen, müssen freiwilliges Engagement und Ehrenamt gestärkt und der Bundesfreiwilligendienst sowie das Freiwillige Soziale Jahr verlässlich gefördert werden», sagte SoVD-Chefin Michaela Engelmeier der Funke Mediengruppe. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch betonte in der «Welt»: «Freiwilligendienste sind ein Motor für die Demokratie.»
Ende des Zivildienstes 2011
Die Wehrpflicht in Deutschland war 2011 ausgesetzt worden - damit endete auch der zivile Ersatzdienst für junge Männer, die aus Gewissensgründen den Dienst bei der Bundeswehr verweigerten. 2010 hatten noch rund 80.000 «Zivis» Dienst in sozialen Einrichtungen wie Pflegeheimen, Rettungsdiensten oder Jugendzentren abgeleistet. Über die Jahre der Wehrpflicht waren es nach offizieller Statistik insgesamt 2,7 Millionen. Als Ersatz wurde im Juli 2011 der sogenannte Bundesfreiwilligendienst mit jährlich etwa 35.000 Plätzen gegründet.
Ob und wie die Wehrpflicht wieder aktiviert werden könnte, ist offen. Die Union ist eher dafür, die SPD bremst. Seit Anfang dieses Jahres gilt zunächst eine verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008, um Freiwillige für den angekündigten Ausbau der Bundeswehr zu rekrutieren. Sollten die Ziele verfehlt werden, kann der Bundestag über eine «Bedarfs-Wehrpflicht» entscheiden. Dann würde auch wieder die Grundgesetz-Klausel greifen: «Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.»
Künftige Bedingungen unklar
Zunächst hatte «Bild» über Vorkehrungen für die mögliche Rückkehr zum Zivildienst berichtet. Eine Sprecherin des Familienministeriums bestätigte dpa die Informationen. Demnach wurden bereits im Winter die Verbände kontaktiert, die bis 2011 im Zivildienst oder später bei Freiwilligendiensten aktiv waren. Ihnen wurden «sehr grundsätzliche Fragen übermittelt zur Abschätzung von Möglichkeiten, als Verband im Falle der Wiedereinsetzung einer allgemeinen Wehrpflicht Wehrersatzdienstplätze anzubieten», teilte die Sprecherin mit. 22 der 23 Verbände hätten angegeben, grundsätzlich ein Angebot machen zu können.
«Solange wir keine allgemeine Wehrpflicht haben, gibt es auch ein keinen neuen Zivildienst», erklärte die Sprecherin. «Sollte die allgemeine Wehrpflicht allerdings wieder eingesetzt werden, muss die Basis für einen modernen Zivildienst vorbereitet sein.» Wie ein Wehrersatzdienst aussehen würde, daran werde gerade gearbeitet. Die Zahl der Zivis werde davon abhängen, «ob, wann und in welchem Umfang die Wehrpflicht nach § 2a Wehrpflichtgesetz angeordnet wird».