Was sagt das Oberlandesgericht Stuttgart?
Die Verpackungen seien «überdurchschnittlich» ähnlich, es bestehe Verwechslungsgefahr bei den Produkten, die zudem einen sehr ähnlichen Verwendungszweck hätten, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Stefani bei der Verhandlung. Er führte unter anderem an, dass Schokolade und Müsliriegel in Supermärkten, aber besonders auch in kleineren Geschäften an gleichen Orten präsentiert würden. Sie würden zu den gleichen Anlässen verzehrt, «als Zwischenmahlzeit und Energielieferant», direkt aus der Verpackung heraus.
Ritter Sport habe der Nutzung der Marke nicht zugestimmt. «Es ist ein Verstoß gegen das Markengesetz gegeben», sagte Stefani.
Wie bewertet ein Rechtsexperte den Fall?
Markenrechtsexperte Philip Kohl von der Kanzlei BRP Renaud aus Stuttgart schließt sich bei der Bewertung der Klage dem Oberlandesgericht an - auch unter Verweis auf die Rechtsprechung der europäischen Gerichte. Demnach seien Schokolade und Getreidezubereitungen wie Müsliriegel ähnliche Waren im markenrechtlichen Sinne. Er sieht dadurch und in Verbindung mit den ähnlichen Verpackungen ebenfalls eine Verwechslungsgefahr der Produkte gegeben.
Was könnte ein Sieg für Ritter Sport für andere Marken bedeuten?
«Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart wirkt nur zwischen Ritter Sport und Wacker», sagte Kohl. «Ein Vorgehen gegen etablierte Produkte wie Hanuta oder Knoppers halte ich für unwahrscheinlich.» Natürlich seien die Waren ähnlich, und es handele sich um Süßigkeiten. Allerdings seien die Produkte seit vielen Jahrzehnten auf dem Markt und verfügten über eine eigenständige hohe Bekanntheit.
Die Hersteller von Hanuta (Ferrero) und Knoppers (Storck) wollten sich auf Nachfrage nicht zu dem Fall und möglichen Folgen äußern.
Was sagen Verbraucherschützer zu dem Fall?
Die Bundesverbraucherhilfe unterstützt die Wacker GmbH in dem Fall. «Aus einem Urteil gegen einen Haferriegel folgt nicht automatisch, dass andere quadratische Produkte unzulässig wären», heißt es in einer Stellungnahme. Das Signal reiche allerdings über den Einzelfall hinaus. «Wird der Schutz einer Verpackungsform weit in andere Warengruppen ausgedehnt, wissen Hersteller nicht mehr sicher, welche Form sie verwenden dürfen.» Der Verband will nach eigenen Angaben auf eine «pragmatischere» Ausgestaltung des Markenrechts hinwirken.
Ist mit dem Urteil am 5. November der Streit zu Ende?
Am 5. November will der Senat sein Urteil verkünden. Grundsätzlich ist es möglich, dass das Gericht die Revision zum Bundesgerichtshof zulässt, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Falls nicht, könnte eine der Parteien auch noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.