Milliardensummen und der Schutz von Minderjährigen stehen im Bundesrat im Zentrum. Über Stunden arbeiteten die Länder eine lange Tagesordnung ab.
Der Bundesrat hat grünes Licht für den Bundeshaushalt und das Sondervermögen gegeben. Einen Schwerpunkt legt die Länderkammer auf den Jugendschutz. Auch zahlreiche andere Beschlüsse standen am Ende eines langen Sitzungstags mit einer 90-Punkte-Tagesordnung in Berlin - ein Überblick:
Haushalt und Sondervermögen
Nach dem Bundestag ließ die Länderkammer den Bundeshaushalt 2025 passieren. Ausgaben von rund 502,5 Milliarden Euro und neue Kredite von fast 82 Milliarden Euro allein im Kernhaushalt sind vorgesehen. Nach rund neun Monaten mit vorläufiger Haushaltsführung haben Regierung und Ministerien nun einen regulären Etat. Zudem machten die Länder den Weg für das milliardenschwere Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz frei. Über zwölf Jahre hinweg sollen mit 500 Milliarden Euro zusätzliche Investitionen gestemmt werden. In der Debatte in der Länderkammer kam die Skepsis zur Sprache, ob das Geld wirklich nur für zukunftsträchtige Zusatzinvestitionen ausgegeben wird.
Klausel gegen queerfeindlichen Hass
Im Grundgesetz soll nach dem Willen der Länder der Schutz vor Diskriminierung wegen sexueller Identität verankert werden. Konkret geht es darum, dass Artikel 3 im Grundgesetz im ersten Satz von Absatz 3 um den Zusatz «sexuelle Identität» erweitert wird. Derzeit heißt es an der Stelle: «Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.» Die Initiatoren wollen ein Zeichen gegen «queerfeindlichen Hass» setzen. Eine Verfassungsänderung bräuchte eine Zweidrittelmehrheit von Bundesrat und Bundestag.
Nationale Minderheiten ins Grundgesetz
Auch ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen nationale Minderheiten und Volksgruppen. Die Länder wollen mit dieser Forderung auf Initiative Schleswig-Holsteins, Brandenburgs und Sachsens mehr Schutz und Anerkennung erreichen. Eine Grundgesetz-Ergänzung soll zugleich ein außenpolitisches Signal sein - insbesondere zugunsten deutschsprachiger Minderheiten in Osteuropa.
Rauchverbot im Auto
Kinder sollen nach dem Willen der Bundesländer in Deutschland künftig vor dem Passivrauchen im Auto geschützt werden. Dazu soll das Rauchen im Fahrzeug im Beisein Minderjähriger verboten werden. Der Bundesrat beschloss, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Denn nirgends sei die Passivrauchkonzentration so hoch wie im Auto für Mitfahrer.
Ende des «begleiteten» Alkohol-Trinkens
Auch für ein Ende des «begleiteten» Alkohol-Trinkens für Jugendliche ab 14 Jahren macht sich der Bundesrat stark. Heute dürfen Jugendliche regulär ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt kaufen und trinken - in Begleitung einer «sorgeberechtigten Person» ist es aber schon ab 14 Jahren erlaubt. Die bisherige Ausnahmeregelung sehen die Länder «im klaren Widerspruch zum Ziel eines konsequenten Jugendschutzes».
Schutz vor Cybergrooming
Vor negativen Folgen des Konsums sozialer Medien sollen Heranwachsende in Deutschland ebenso besser geschützt werden. In einer Entschließung forderte der Bundesrat von der Bundesregierung mehr Social-Media-Schutz für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Ziel ist es, die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Zudem soll nach den Forderungen der Länder die Medienkompetenz gestärkt werden. Präventive Bildungsangebote sollen auch Cybergrooming, Hass und Hetze sowie Desinformation entgegenwirken. Cybergrooming bezeichnet die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet.