Plötzlicher Rückzieher: Impfpflicht kann nicht wie geplant starten - Lauterbach hat andere Pläne

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Einführung der Impfpflicht funktioniert nicht wie geplant
Die Impfpflicht in Medizin- und Pflegeeinrichtungen kann nicht wie eigentlich geplant umgesetzt werden. Die Gesundheitsämter sollen zunächst die Impfquote erfassen.
Einführung der Impfpflicht funktioniert nicht wie geplant
Fabian Sommer/dpa

Eigentlich sollte die berufsbezogene Impfpflicht ab dem 16. März 2022 umgesetzt werden. Das Gesundheitsministerium erklärt nun aber, dass auch ungeimpfte Angestellte vorerst weiterarbeiten können. Eine Ausnahme gibt es allerdings.

Der 16. März 2022 galt bisher als Stichdatum für die Einführung der berufsbezogenen Impfpflicht. Nun rudert die Bundesregierung aber zurück und stellt klar: Die Vorschrift kann nicht wie eigentlich geplant umgesetzt werden. Für das Personal bedeutet das: Auch ungeimpfte Angestellte dürfen nach dem 16. März noch in Kliniken und anderen Pflegeeinrichtungen arbeiten.

Die Entscheidung über die Umsetzung läge beim jeweils zuständigen Gesundheitsamt: Die Impfpflicht werde daher nicht in allen Einrichtungen sofort und konsequent angewendet, teilt das Gesundheitsministerium mit. Die Einführung von Zutritts- und Arbeitsverboten müsse zuerst anhand von Einzelfällen abgewogen werden, erklärte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums im Interview mit „Business Insider“. Bis dahin dürfe auch ungeimpftes Personal weiterarbeiten.

Berufsbezogene Impfpflicht doch nicht ab dem 16. März?

Die Impfpflicht sollte ab Mitte März für Arbeitnehmer gelten, die in medizinischen und anderen pflegenden Berufen tätig sind, also beispielsweise in Krankenhäusern oder Altenheimen. Auch hier sollte aber eine Ausnahme für Mitarbeiter*innen gelten, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

Für ungeimpfte Arbeitnehmer, die sich ab dem 16. März neu auf eine entsprechende Stelle bewerben, gelten jedoch andere Vorgaben: Sie müssen einen Impfnachweis vorlegen oder ihren Genesenenstatus bestätigen können.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat bei der jüngsten Konferenz der Gesundheitsminister am Montag (31. Januar 2022) bereits einen Antrag vorgestellt, der ein neues Meldesystem und eine Aufstockung der Impfangebote beinhaltet. Dieses Monitoring sieht vor, dass die Bundesländer die aktuelle Impfquote in allen regionalen Kliniken und Pflegeeinrichtungen ermitteln und anschließend an das Gesundheitsministerium weiterleiten sollen.

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Ab Ende Februar ist zudem geplant, bisher ungeimpfte Mitarbeiter*innen der betroffenen Einrichtungen mit dem dann verfügbaren Totimpfstoff Novavax zu impfen.

Länder fordern: Bund muss konkrete Angaben zur Impfpflicht machen

Die Länder plädieren wiederum dafür, dass die Umsetzung der Impfpflicht vom Bund genau vorgeschrieben werden müsse, um sie dann von den Gesundheitsämtern anwenden lassen zu können. Auch eine stufenweise Sanktionierung bei Verstößen wäre möglich, also zunächst die Verhängung eines Bußgeldes und erst danach ein Tätigkeitsverbot.

Während viele Bundesländer darüber klagen, die Impfpflicht wegen personellem und fachlichem Ressourcenmangel nicht umsetzen zu können, steht bundesweit auch die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht zur Debatte.

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