Philipp Nimmermann wird erster Grüner im Bundesbank-Vorstand

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Philipp Nimmermann
Der promovierte Wirtschaftswissenschaftler Nimmermann war Staatssekretär in drei Ministerien, zuletzt beim damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. (Archivbild)
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Der Vorstand der Deutschen Bundesbank mit Sitz in Frankfurt besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern. (Archivbild)
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Vom Staatssekretär zum Bundesbank-Vorstand: Philipp Nimmermann bringt Erfahrung aus Energiepolitik und Finanzplatzförderung mit. Auch unter Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck war er im Einsatz.

Als erster Grünen-Politiker zieht der frühere Wirtschaftsstaatssekretär Philipp Nimmermann in den Bundesbank-Vorstand ein. Der Bundesrat votierte für den 60 Jahre alten Ökonomen als Nachfolger von Burkhard Balz, der die Notenbank Ende August verlassen hat. Der Finanzausschuss hatte zuvor dem Bundesrat empfohlen, Nimmermann als Nachfolger von Balz zu bestellen. 

Welche Aufgabenbereiche Nimmermann im sechsköpfigen Führungsgremium der Deutschen Bundesbank übernehmen wird, will der Vorstand der Notenbank festlegen, sobald Nimmermann sein Amt in Frankfurt angetreten hat. 

Staatssekretär unter Habeck 

Der promovierte Wirtschaftswissenschaftler war Staatssekretär in drei Ministerien, zuletzt 2023 bis 2025 im Bundeswirtschaftsministerium bei Minister Robert Habeck (Grüne) mit Verantwortung für Energie- und Klimapolitik. Davor war der gebürtige Berliner, der in Frankfurt aufwuchs, im hessischen Wirtschaftsministerium für die Förderung des Finanzplatzes Frankfurt zuständig (2019-2023). Nimmermanns erste politische Station war das damals von den Grünen geführte Finanzministerium in Schleswig-Holstein (2014-2019). 

Vor seiner Zeit in der Politik arbeitete Nimmermann 15 Jahre bei der BHF Bank in Frankfurt, die inzwischen von der französischen Privatbank Oddo übernommen wurde, und stieg vom Ökonomen zum Chefvolkswirt des Instituts auf. 

Der Bundesbank-Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern. Im Bundesbank-Gesetz ist geregelt, dass jeweils drei Vorstände von der Bundesregierung und den Bundesländern bestimmt werden. Dieses Mal hatte Baden-Württemberg das Vorschlagsrecht. Die Amtszeit der Vorstände ist auf acht Jahre festgelegt.