Petition gegen das N-Wort: Das will die Initiatorin erreichen

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Das Gebäude des Landesverfassungsgerichtes von Mecklenburg-Vorpommern, aufgenommen am 20.07.2017 in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern). Das Verfassungsgericht verkündet am Donnerstag seine Entscheidung zu einer Organklage des AfD-Landtagsfraktionschefs Nikolaus Kramer gegen das Landtagspräsidium. Kramer sah durch einen Ordnungnruf seine parlamentarischen Mitwirkungsrechte verletzt. Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa
Das Gebäude des Landesverfassungsgerichtes von Mecklenburg-Vorpommern, aufgenommen am 20.07.2017 in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern). Das Verfassungsgericht verkündet am Donnerstag seine Entscheidung zu einer Organklage des  AfD-Landtagsfraktionschefs Nikolaus Kramer gegen das Landtagspräsidium. Kramer sah durch einen Ordnungnruf seine parlamentarischen Mitwirkungsrechte verletzt.  Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa

Nach einem umstrittenen Urteil über die Verwendung eines rassistischen Begriffs gibt es nun eine Petition dagegen, die bereits Zehntausende Unterschriften gesammelt hat

Nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat eine junge Frau aus Hamburg eine Petition gestartet, um das Wort "Neger" rechtlich als rassistisch einstufen zu lassen.

In der Petition auf change.org schreibt Initiatorin Charlotte Nzimiro: "Das N-Wort ist immer abwertend! Und darüber entscheiden allein die Menschen, die diesen Begriff als höchst abwertend und entmenschlichend empfinden und das sind schwarze Menschen." Ziel der Petition, die bereits rund 75.000 Menschen (Stand 25.12., 12 Uhr) unterschrieben haben, ist es, das Wort als rassistische einstufen zu lassen, so dass es möglich ist, Menschen die andere mit dem N-Wort belegen, anzeigen zu können.

In einem Interview mit dem Portal jetzt.de bekräftigte Charlotte Nzimiro ihre Haltung: Der Begriff könne nicht in einem positiven oder gar neutralen Kontext erscheinen. Er sei eng mit der Kolonialgeschichte verbunden und daher rassistisch und diskriminierend

Es sei laut Nzimiro nicht entscheidend, wie das Wort gemeint sei, denn es sei nicht an Menschen, die nicht wüssten wie es sich anfühlt, mit dem N-Wort bezeichnet zu werden, darüber zu entscheiden, wie sich Schwarze fühlen dürfen oder sollten.

Das N-Wort im Landtag: Was war passiert?

Der AfD-Landtagsfraktionschef Nikolaus Kramer hatte vor dem Landesverfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald im Streit mit dem Landtagspräsidium Recht bekommen.

Dem Gericht zufolge verstieß der Ordnungsruf der Landtagsvizepräsidentin im November 2018 wegen der mehrfachen Verwendung des rassistischen N-Wortes gegen die Landesverfassung.

Ein Landtagsmitglied kann zur Ordnung gerufen werden, wenn es die Würde oder die Ordnung des Hauses verletzt. Der Ordnungsruf von Landtagsvizepräsidentin Mignon Schwenke (Linke) erfüllte nach Auffassung des Gerichts diese Voraussetzungen nicht.

Die Vizepräsidentin habe den Ordnungsruf pauschal für mehrere Verwendungen des beanstandeten Wortes in unterschiedlichen Zusammenhängen erteilt. Die Würde des Hauses sei aber nicht in allen Fällen verletzt worden.

So habe Kramer das Wort in einer Debatte um Leistungsmissbrauch durch Asylbewerber in einem Zwischenruf verwendet, aber auch in einem Redebeitrag, in dem er erläuterte, dass er das Wort bewusst gewählt habe. Die Landtagspräsidentin differenzierte nicht näher zwischen den verschiedenen Verwendungen.

Das Landesverfassungsgericht befand zudem, dass das Wort nicht zu den Begriffen zählt, die ausschließlich der Provokation oder der Herabwürdigung anderer dienen können. Es werde zwar nach heutigem Sprachgebrauch in der Regel als abwertend verstanden.

Ob es tatsächlich so gemeint sei, könne jedoch nur aus dem Zusammenhang heraus beurteilt werden. Der Ordnungsruf habe den Abgeordneten somit in seinem Rederecht verletzt.

mit dpa