Erstes Gerichtsurteil: Verkürzung des Genesenenstatus ist verfassungswidrig

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Ein Gericht in Osnabrück hält den verkürzten Genesenenstatus durch das RKI für verfassungswidrig.
Ein Gericht in Osnabrück hält den verkürzten Genesenenstatus durch das RKI für verfassungswidrig - ein Kläger soll nun sechs Monate lang als genesen gelten, anstatt nur für drei Monate. Symbolbild.
Symbolbild: Pandemie
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Das Verwaltungsgericht in Osnabrück hält die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das RKI für verfassungswidrig. Ein Kläger soll nun einen Genesenenstatus für sechs anstatt drei Monate bekommen. Noch sei der Beschluss nicht rechtskräftig und auch nicht von allgemeiner Gültigkeit. So ist die Lage.

Die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert Koch-Institut hat nun das Verwaltungsgericht in Osnabrück für verfassungswidrig erklärt. Das berichtet am Freitag (04. Februar 2022) die Deutsche Presse Agentur (dpa). Es wurde ein Beschluss veröffentlicht, in dem es heißt, dass der Landkreis Osnabrück dazu verpflichtet wird, dem Kläger einen sechs Monate umfassenden Genesenen-Nachweis auszustellen, wie eine Gerichtssprecherin gegenüber der dpa erläuterte. 

Dieser Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig und hat auch keine allgemeine Gültigkeit. Er gelte nur für den Antragsteller (AZ.: 3 B 4/22). Nach einem positiven PCR-Test gilt der Genesenenstatus seit Mitte Januar 2022 nur noch für eine Zeitspanne von 90 Tagen, also drei Monate. Das RKI begründet dies damit, dass Ungeimpfte bei Omikron weniger und kürzer Schutz vor einer erneuten Infektion mit dem Coronavirus haben. 

Verkürzung des Genesenenstatus verfassungswidrig? 

Der Genesenenstatus und dessen Dauer haben aus Sicht des Osnabrücker Gerichts aber eine hohe Bedeutung für die Freiheit der Menschen. Dass die Dauer durch einen Hinweis auf der Website des Robert Koch-Instituts auf derzeit 90 Tage reduziert wurde, verstößt nach Ansicht des Richters gegen das Verfassungsrecht. Eine Rechtsgrundlage fehle, diese Entscheidung in die Hände des RKI zu legen. 

Zudem fehle es an einer wissenschaftlich fundierten Grundlage für die Verkürzung des Genesenenstatus. Weiterhin kritisierte der Richter, dass "der Verweis auf eine sich ständig ändernde Internetseite des RKI intransparent und unbestimmt" sei, heißt es bei der dpa. 

Zuletzt hatte die Verkürzung auch für Verstimmungen in der Ampel-Koalition geführt. Die Ursache: Der Plan der Bundesländer, das RKI entmachten zu wollen.

red mit dpa

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