Auch im November 2020 treten wieder neue Gesetze und Regelungen in Deutschland in Kraft. Neben dem Betriebsstart des Berliner Flughafens wird der Nutri-Score eingeführt und neue Quarantäne-Regelungen für Reiserückkehrer treten in Kraft.

Der November bringt so einiges ab Änderungen mit sich. inFranken.de behält für Sie den Überblick und informiert Sie über alle Neuerungen des kommenden Monats. Das ändert sich ab November in der Bundesrepublik.

Eröffnung des Berliner Flughafens

Mit neun Jahren Verspätung öffnet der Berliner Flughafen (BER) am 31. Oktober 2020 nun endlich die Türe seines Terminal 1. Die erste Novemberwoche über wird der Flugverkehr am BER nach und nach hochgefahren, damit der Flughafen ab dem 8. November voll ausgelastet werden kann, heißt es auf der offiziellen Internetseite des Flughafens Berlin-Brandenburg.

Das Coronavirus macht den Start des Flughafens nicht leichter: Aufgrund der Pandemie wird damit gerechnet, dass das Fluggeschehen maximal ein Viertel der üblichen Zahlen erreicht.

Mit der Eröffnung des BER soll der Flughafen Tegel am  8. November geschlossen werden.

Corona-Lockdown light

Ab 2. November gelten in ganz Deutschland neue Corona-Einschränkungen - die Rede ist von einem "Lockdown light". Für Bayern hat Ministerpräsident Markus Söder sogar einige verschärfte Regeln verkündet. Alle Informationen zu den neuen Corona-Regelungen in Deutschland  finden Sie in unserem separaten Artikel.

Neue Quarantäne-Regel für Reiserückkehrer

Ab dem 8. November tritt eine bundeseinheitliche Regelung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten außerhalb von Deutschland in Kraft. Da die Handhabung von Einreisenden aus Risikogebieten in der Verantwortung des jeweiligen Bundeslandes liegt, können die Regelungen länderspezifische Unterschiede aufweisen.

Die neue Muster-Quarantäneverordnung sieht vor, dass die Quarantänepflicht von 14 auf zehn Tage herabgesetzt wird. Frühestens fünf Tage nach Einreise kann die Quarantänepflicht aufgehoben werden, sofern ein negativer Corona-Test vorliegt. 

Die Einreiseanmeldung für Reiserückkehrer soll ab dem 8. November online stattfinden, heißt es vonseiten der Bundesregierung.

Start des Nutri-Score

Der Nutri-Score darf ab November auf Verpackungen von Fertigprodukten gedruckt werden. Das Logo soll mittels einer fünfstufigen Skala die Nährwertqualität des Produktes bewerten. Wie genau sich der Nutri-Score zusammensetzt, können Sie hier lesen.

Eine Pflicht zur Kennzeichnung besteht nicht, die Verwendung ist freiwillig und liegt beim Hersteller, berichtet die Fachzeitschrift Werben & Verkaufen.

Mobile Labore für Corona-Tests gehen in Produktion

Der Lkw-Hersteller "MAN" will ab November Transporter in Serie produzieren, die mit der Technik ausgerüstet sind, einen zuverlässigen Corona-Test durchzuführen. Wie die Wirtschaftswoche berichtet, sollen die Fahrzeuge mit diversen Analysegeräten ausgestattet werden, die es ermöglichen einen Test nach der sogenannten PCRT-Methode durchzuführen, welches der bisher zuverlässigste Corona-Nachweis ist.

Weniger Chemie in Textilien

Ab November soll der Einsatz unterschiedlicher Chemikalien bei der Textilproduktion eingeschränkt oder sogar verboten werden. 33 Substanzen, die erwiesenermaßen oder wahrscheinlich krebserregend sind, unterliegen dann strengeren Grenzwerten brim Einsatz in Textilien - darunter Arsen, Blei, Benzol,  Cadmium, Chrom und weitere Stoffe.

Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz tritt ab 1. November 2020 in Kraft. Bei einer Haussanierung gilt daher ab November Folgendes: Neben Vermietern und Verkäufern sind ab sofort auch Makler verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen und bei Vertragsabschluss zu übergeben. Das bedeutet, dass sie bei der Immobilienanzeige sämtliche Informationen vorliegen müssen.

Eine Sanierung setzt künftig zudem ein Beratungsgespräch voraus. Einschränkungen für Ölheizungen und Kohleheizungen sind ab 2026 geplant.

Wechsel der Steuerklasse 

Ein Steuerklassenwechsel  für das Kalenderjahr 2020 kann bis spätestens 30. November 2020 von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern beantragt werden. Der Wechsel ist nur einmal im Jahr möglich und muss in Papierform beim Finanzamt oder auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums eingereicht werden.

Stichtag Kfz-Versicherungswechsel

Der 30. November ist der jährliche Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel. Denn eine Kündigung muss bis zu einem Monat vor Laufzeitende vorliegen und die überwiegende Zahl der Verträge läuft bis Ende Dezember. Ohne Kündigung wird die Versicherung um ein Jahr verlängert. 

Als Teil des Corona-Konjunkturpaketes will die Bundesregierung die Bürger motivieren, sparsamere Autos zu kaufen: Hier erfahren Sie, welche Fahrzeuge von der kommenden Kfz-Steuer betroffen sind und teurer werden.

aa