Erlaubt werden soll dies zum anderen bei «unkomplizierten Formen bestimmter akuter Erkrankungen». Welche das sind und welche Vorgaben gelten, will das Ministerium noch festlegen. Tabu sein soll es aber für «systemische wirkende Antibiotika» und Mittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial.
Blutabnehmen
Apotheken sollen künftig auch Standard-Blutentnahmen aus der Vene machen können, um etwa Medikamentenwirkungen zu kontrollieren - allerdings nur bei Patienten ab 18 Jahren. Voraussetzung soll außerdem eine vorherige ärztliche Schulung sein. Dies solle auch Arztpraxen entlasten, heißt es in einer Änderung, die noch von den schwarz-roten Koalitionsfraktionen hinzugefügt wurde.
Austauschmöglichkeiten
Wenn ein Medikament nicht da ist, soll es leichter werden, Alternativen zu bekommen. Apotheken sollen auch ein anderes, direkt bei ihnen vorrätiges Mittel abgeben dürfen – bisher muss es beim Großhandel verfügbar sein. Patienten sollen damit auch eine schnellere Versorgung bekommen.
Öffnungszeiten
Wann sie öffnen, soll in die Verantwortung der Apotheken gestellt werden. So könnten Geschäftszeiten besser an den Bedarf angepasst werden, erläuterte das Ministerium. Geregelt werden soll dies in einer Verordnung. Bisher sind Apotheken zur «ständigen Dienstbereitschaft» mit Befreiungen verpflichtet, aus denen feste Öffnungszeiten resultieren, etwa werktags von 8.00 bis 18.30 Uhr.
Die Reaktion der Apotheken
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßte, dass mehr Leistungen möglich werden. Das helfe den Patienten unmittelbar und trage zur Entlastung des Gesundheitssystems bei, sagte Präsident Thomas Preis. In der Branche wächst aber die Ungeduld, wann eine von der Koalition zunächst noch zurückgestellte Anhebung eines Fix-Bestandteils des Honorars von 8,35 Euro pro Packung auf 9,50 Euro kommt. Aus der Unionsfraktion wurde signalisiert, dass dies in zwei Schritten zum 1. Juli und zum 1. Januar 2027 angepeilt werde.
Scharfe Warnungen von Ärzten
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte schon vor dem Beschluss des Bundestags: «Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie sind keine Bausteine, die nach Belieben in andere Hände gegeben werden dürfen.» Medikamente seien «keine Bonbons». Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte die Möglichkeit, bestimmte Präparate ohne sonst nötiges Rezept zu erhalten. «Doch auf den Kosten bleibt der gesetzlich Versicherte sitzen.»
Pharmapreise
Die Koalitionsfraktionen fügten noch eine Regelung zu Arzneipreisen ein. Für biotechnologisch hergestellte Präparate mit ausgelaufenem Patentschutz (Biosimilars) soll es bis Mitte 2028 keine preisdämpfenden Rabattverträge geben dürfen, die Krankenkassen exklusiv mit einem Hersteller schließen - zur Versorgungssicherung und angesichts der Bedeutung der Biotechnologie für Deutschland. Die Kassen kritisierten das als «Geschenk» an die Industrie. Der Branchenverband Pro Generika erläuterte, diese Verträge folgten dem Prinzip «Hauptsache billig», Rabattverträge mit mehreren Herstellern blieben möglich.