Erlaubt werden soll dies zum anderen bei «unkomplizierten Formen bestimmter akuter Erkrankungen». Welche das sind und welche Vorgaben gelten, will das Ministerium noch festlegen. Tabu sein soll es aber für «systemische wirkende Antibiotika» und Mittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial.
Blutabnehmen
Apotheken sollen künftig auch Standard-Blutentnahmen aus der Vene machen können, um etwa Medikamentenwirkungen zu kontrollieren - allerdings nur bei Patienten ab 18 Jahren. Voraussetzung soll außerdem eine vorherige ärztliche Schulung sein. Dies solle auch Arztpraxen entlasten, heißt es in einer Änderung, die noch von den schwarz-roten Koalitionsfraktionen hinzugefügt wurde.
Austauschmöglichkeiten
Wenn beim Rezepteinlösen ein Medikament nicht auf Lager ist, soll es leichter werden, Alternativen zu bekommen. Apotheken sollen dann auch ein anderes, direkt bei ihnen vorrätiges Mittel abgeben dürfen – bisher muss es beim Großhandel verfügbar sein. Patienten sollen so eine schnellere Versorgung bekommen, die Apotheken Entlastung beim Bestellen. Vorgesehen ist dies zunächst befristet.
Öffnungszeiten
Wann sie öffnen, soll in die Verantwortung der Apotheken gestellt werden. So könnten Geschäftszeiten besser an den Bedarf angepasst werden, erläuterte das Ministerium. Geregelt werden soll dies in einer Verordnung. Bisher sind Apotheken zur «ständigen Dienstbereitschaft» mit Befreiungen verpflichtet, aus denen feste Öffnungszeiten resultieren, etwa werktags von 8.00 bis 18.30 Uhr.
Viel Kritik
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßte die Aussicht, mehr Leistungen anbieten zu können - mahnt aber, dass nur wirtschaftlich gesunde Betriebe sie erbringen könnten. In der Branche wächst die Ungeduld, dass eine erst zurückgestellte und nun in Aussicht gestellte Honorarerhöhung bald kommt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte: «Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie sind keine Bausteine, die nach Belieben in andere Hände gegeben werden dürfen.» Medikamente seien «keine Bonbons».
Pharmapreise
Die Koalitionsfraktionen fügten noch eine Regelung zu Arzneipreisen ein. Für biotechnologisch hergestellte Präparate mit ausgelaufenem Patentschutz (Biosimilars) soll es bis Mitte 2028 keine exklusiven preisdämpfenden Rabattverträge mit Krankenkassen geben dürfen - zur Versorgungssicherung und angesichts der Bedeutung der Biotechnologie am Standort Deutschland. Die Kassen kritisierten dies als «weiteres Geschenk» an die Pharmaindustrie.