Der Februar hat in diesem Jahr nicht nur einen Tag mehr, es gibt auch wieder zahlreiche Neuerungen für Verbraucher in Deutschland. Ein Überblick.
Ab Februar 2024 treten in Deutschland einige neue Gesetze, Regelungen und leider auch Preiserhöhungen in Kraft. Vom Rentenbeginn, mehr Transparenz an der Fleischtheke, bis hin zu den Preisen der Streaming-Dienste: Was kommt auf die Verbraucher zu? Wir haben die wichtigsten Änderungen für euch zusammengefasst.
Die gute Nachricht vorweg: Alle, die am 29. Februar Geburtstag haben, können sich endlich mal wieder an ihrem eigentlichen Ehrentag feiern lassen. Weil 2024 ein Schaltjahr mit 366 Tagen ist, verlängert sich der Februar um einen auf 29 Tage. Warum ist das noch gleich so? Weil die Erde für die Umrundung der Sonne genau 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten und 46 Sekunden braucht und der Kalender nur aus ganzen Tagen bestehen kann, muss die überschüssige Zeit irgendwie ausgeglichen werden. Also wird in diesem Februar ein zusätzlicher Tag eingebaut.
Ab Februar 2024: Neue Regeln für Zuzahlungen in der Apotheke
Nach der Einführung des E-Rezepts im Januar kommt schon die nächste Änderung in der Apotheke: Rezeptpflichtige Medikamente in der Apotheke sind in der Regel mit mindestens fünf Euro zuzahlungspflichtig. Bislang galt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn die gewünschte Packungsgröße nicht vorrätig war und sie stattdessen mehrere Packungen kauften, auf jede Packung eine Zuzahlung leisten mussten. Das wird nun günstiger: Die Zuzahlung ist ab 1. Februar nur noch einmal fällig, egal ob man zum Beispiel 100 Tabletten in einer Packung oder in zwei 50er-Packungen kauft.
Rentenbeginn ab Februar 2024 - diese Jahrgänge können in den Ruhestand
Wer zwischen dem 2. Januar und 1. Februar 1958 geboren wurde, kann ab Februar 2024 Regelaltersrente beanspruchen - ohne Abschläge. Unter bestimmten Umständen können auch Angehörige des Jahrgangs 1961 ihren Ruhestand antreten. Das gilt für langjährig Versicherte, die zwischen dem 2. Januar und 1. Februar Geburtstag haben. Wer bereits 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann mit einem Abschlag von 12.6 Prozent im Februar in Rente. Bei 45 Versicherungsjahren ist die Rente ohne Abschläge möglich.
Förderung klimafreundlicher Heizungen
Die Förderung klimafreundlicher Heizungen durch den Bund nimmt Fahrt auf: Voraussichtlich ab 1. Februar können sich Antragsteller bei der Förderbank KfW registrieren. Ab 27. Februar sind dann Anträge auf den Förderzuschuss möglich.
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Herkunftskennzeichnung an Fleischtheke
Wer Fleisch an der Theke kauft, bekommt vom 1. Februar an mehr Transparenz: Die Herkunftskennzeichnung wird auf Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel ausgedehnt. Bei verpackter Ware gilt das schon, ebenso bei Rindfleisch von der Theke.
Amazon Prime, Netflix, Spotify: Das ändert sich bei den Streaming-Diensten
Kunden des kostenpflichtigen Angebotes Amazon Prime müssen sich ab dem 5. Februar auf Werbung gefasst machen, wenn sie Filme oder Serien per Streaming schauen. Wer das nicht will, muss monatlich 2,99 Euro zusätzlich zu seinen Prime-Gebühren zahlen.