Neu im Februar 2024: Diese Änderungen sollte man jetzt kennen

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Der Februar hat in diesem Jahr nicht nur einen Tag mehr, es gibt auch wieder zahlreiche Neuerungen für Verbraucher in Deutschland. Ein Überblick.

Ab Februar 2024 treten in Deutschland einige neue Gesetze, Regelungen und leider auch Preiserhöhungen in Kraft. Vom Rentenbeginn, mehr Transparenz an der Fleischtheke, bis hin zu den Preisen der Streaming-Dienste: Was kommt auf die Verbraucher zu? Wir haben die wichtigsten Änderungen für euch zusammengefasst.

Die gute Nachricht vorweg: Alle, die am 29. Februar Geburtstag haben, können sich endlich mal wieder an ihrem eigentlichen Ehrentag feiern lassen. Weil 2024 ein Schaltjahr mit 366 Tagen ist, verlängert sich der Februar um einen auf 29 Tage. Warum ist das noch gleich so? Weil die Erde für die Umrundung der Sonne genau 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten und 46 Sekunden braucht und der Kalender nur aus ganzen Tagen bestehen kann, muss die überschüssige Zeit irgendwie ausgeglichen werden. Also wird in diesem Februar ein zusätzlicher Tag eingebaut.

Ab Februar 2024: Neue Regeln für Zuzahlungen in der Apotheke

Nach der Einführung des E-Rezepts im Januar kommt schon die nächste Änderung in der Apotheke: Rezeptpflichtige Medikamente in der Apotheke sind in der Regel mit mindestens fünf Euro zuzahlungspflichtig. Bislang galt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn die gewünschte Packungsgröße nicht vorrätig war und sie stattdessen mehrere Packungen kauften, auf jede Packung eine Zuzahlung leisten mussten. Das wird nun günstiger: Die Zuzahlung ist ab 1. Februar nur noch einmal fällig, egal ob man zum Beispiel 100 Tabletten in einer Packung oder in zwei 50er-Packungen kauft. 

Rentenbeginn ab Februar 2024 - diese Jahrgänge können in den Ruhestand

Wer zwischen dem 2. Januar und 1. Februar 1958 geboren wurde, kann ab Februar 2024 Regelaltersrente beanspruchen - ohne Abschläge. Unter bestimmten Umständen können auch Angehörige des Jahrgangs 1961 ihren Ruhestand antreten. Das gilt für langjährig Versicherte, die zwischen dem 2. Januar und 1. Februar Geburtstag haben. Wer bereits 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann mit einem Abschlag von 12.6 Prozent im Februar in Rente. Bei 45 Versicherungsjahren ist die Rente ohne Abschläge möglich.

Förderung klimafreundlicher Heizungen

Die Förderung klimafreundlicher Heizungen durch den Bund nimmt Fahrt auf: Voraussichtlich ab 1. Februar können sich Antragsteller bei der Förderbank KfW registrieren. Ab 27. Februar sind dann Anträge auf den Förderzuschuss möglich.

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Herkunftskennzeichnung an Fleischtheke

Wer Fleisch an der Theke kauft, bekommt vom 1. Februar an mehr Transparenz: Die Herkunftskennzeichnung wird auf Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel ausgedehnt. Bei verpackter Ware gilt das schon, ebenso bei Rindfleisch von der Theke.

Amazon Prime, Netflix, Spotify: Das ändert sich bei den Streaming-Diensten

Kunden des kostenpflichtigen Angebotes Amazon Prime müssen sich ab dem 5. Februar auf Werbung gefasst machen, wenn sie Filme oder Serien per Streaming schauen. Wer das nicht will, muss monatlich 2,99 Euro zusätzlich zu seinen Prime-Gebühren zahlen.

Auch bei Netflix gibt es eine wichtige Änderung für Nutzer, denn die Netflix-App wird bald von vielen Geräten verschwinden. Wie der Hersteller Sony mitteilte, kann die App nur noch bis Ende Februar genutzt werden. "Nach diesem Datum wird der Netflix-Service von den Geräten entfernt", heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens. Betroffen sind über 100 Fernseher und Blu-ray-Player, die zwischen 2011 und 2013 auf den Markt kamen. Betroffene Netflix-Abonnenten müssen sich einen moderneren Fernseher zulegen oder auf externe Lösungen wie den Amazon Fire TV Stick oder Apple TV zurückgreifen. Eine Liste der betroffenen Geräte findest du hier. 

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In den vergangenen Monaten hat - neben Amazon Prime und Netflix - auch Spotify seine Preise erhöht. Im Februar endet für die Nutzer der Musik-Streaming-Plattform eine wichtige Frist. Noch bis Ende Februar kann der Preiserhöhung zugestimmt werden, sonst wird das Abo auf die kostenlose Version mit Werbung zurückgestuft.

Digitalregeln auch für kleine Firmen

Die europäischen Regeln (Digital Services Act - DSA) für Angebote im Netz gelten vom 17. Februar an auch für kleinere Betreiber. Der DSA verpflichtet sie, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Für die Überwachung von Onlineriesen wie Google ist bereits die EU-Kommission zuständig. Für kleinere Anbieter ist das in Deutschland die Bundesnetzagentur.

Einspeisevergütung bei Solaranlagen

Eine kleine Änderung kommt auf Besitzer jener Solaranlagen zu, die ab dem 1. Februar in Betrieb genommen werden. Laut Verbraucherzentrale sinkt die Einspeisevergütung dann um etwa ein Prozent - Besitzer bekommen also etwas weniger Geld, wenn sie überschüssigen Strom ins Netz abgeben. Bisher lag die Vergütung bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde, ab Februar sinkt sie für neue Anlagen auf 8,11 Cent.

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Halbierte Ersatzfreiheitsstrafen

Wer eine Geldstrafe nicht bezahlt, muss dafür nicht mehr so lange ins Gefängnis wie bislang. Bisher entsprach die Zahl der Tage, die der Betroffene für das Nichtbezahlen einer Geldstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe hinter Gitter musste, den Tagessätzen, zu denen er verurteilt wurde. Künftig ist es nur noch die Hälfte der Tagessätze.

Berlin wählt - mal wieder

In Berlin wird nach der Pannenwahl im September 2021 am 11. Februar die Bundestagswahl in Teilen wiederholt. Nach der Teilwiederholung wird das Ergebnis der Bundestagswahl 2021 neu festgestellt - bundesweit. Eine Veränderung der Machtverhältnisse ist nicht zu erwarten, aber kleinere Verschiebungen sind möglich.

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mit Material der dpa

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