Nach Disko-Besuch an Weihnachten: 820 Feiernde müssen in Quarantäne
In Schleswig-Holstein müssen mehr als 800 Menschen, die an den Weihnachtstagen in einer Diskothek waren, in Quarantäne.
Andi Graf/pixabay.com (Symbolbild)
In Schleswig-Holstein müssen rund 820 Besucher einer Diskothek in Quarantäne. Mindestens einer der Feiernde hat sich mit der Omikron-Variante infiziert.
Schlechte Nachrichten für hunderte Feiernde in Schleswig-Holstein. Bei mindestens einem Gast der Diskothek "Joy" in Henstedt-Ulzburg wurde eine Corona-Infektion mit der Omikron-Variante nachgewiesen, wie der Kreis Segeberg am Mittwoch (29. Dezember 2021) mitteilte. Die anderen rund 820 Besucher sollen sich sofort in Quarantäne begeben.
Jeder, der an Heiligabend oder dem ersten Weihnachtsfeiertag im "Joy" war, zählt nun als Kontaktperson. Obwohl alle geimpft und genesen sind, müssen sie 14 Tage in Quarantäne. Die Kreisverwaltung begründete dies damit, dass bei beiden Veranstaltungen "weder Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden mussten noch Abstandsregeln galten". Zudem sei die Omikron-Variante nach bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen deutlich übertragbarer als andere Varianten.
820 Menschen müssen in Quarantäne: Omikron bei Disko-Besucher nachgewiesen
Die 2G-Plus-Regel sei nach Einschätzung der Behörde beim Einlass "korrekt und gewissenhaft" durchgeführt worden. Der Geschäftsführer des "Joy", Joey Claussen, hat bereits 622 Besucher, die ihre Tickets online gekauft hatten, per Mail kontaktiert und sie gebeten, der Aufforderung des Infektionsschutzes nachzukommen. Außerdem bat er um Mithilfe, um die rund 200 weiteren Gäste ausfindig zu machen, die ihre Karten an der Abendkasse gekauft hatten.
"Wir haben seit September alle geltenden Vorgaben umgesetzt und unser Möglichstes getan, um eine Situation wie diese zu verhindern", so Claussen. Aber sie hätten immer gewusst, dass es keine einhundertprozentige Sicherheit gebe. "Nun müssen wir gemeinsam versuchen, größeren Schaden zu verhindern."
Die Quarantäne für die Betroffenen endet nicht automatisch nach 14 Tagen, wie der Infektionsschutz des Kreises Segeberg betonte, sondern erst nach einer Aufhebung durch die Behörde. Das kann telefonisch oder schriftlich passieren. Andere Mitglieder des Haushaltes müssen nicht in Quarantäne, sollten aber freiwillig auf nicht notwendige Kontakte verzichten. Entwickelt einer der Diskothek-Besucher Symptome, müssten allerdings alle Haushaltsmitglieder daheim bleiben - unabhängig vom Impfstatus. Wer an den Weihnachtstagen im "Joy" war, aber aus anderen Kreisen, kreisfreien Städten oder Bundesländern kommt, muss sich beim zuständigen Gesundheitsamt an seinem Wohnort melden.
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