Die Antwort auf die Frage nach der Herkunft kann also nur weiterhelfen, wenn man sie als Mitursache heranzieht und dadurch dann unterstellt, Menschen mit bestimmter Herkunft wären krimineller als Deutsche und daher besonders verdächtig. Das ist jedoch durch Fakten nicht haltbar und bleibt ein rassistisches Vorurteil. Die Herkunft hat also - das ist der Grund, warum man sie etwa nicht vordergründig bei Berichten nennt - keine erhellende Funktion bei der Frage nach dem "wie" und "warum" der Tat. Nicht nur juristisch ist die Herkunft also nicht relevant - wozu also die Frage?
Warum war der Täter noch in Deutschland?
Der mutmaßliche Täter von Brokstedt war tatsächlich kein unbeschriebenes Blatt. Der 33-Jährige hatte drei Vorstrafen laut dem leitenden Oberstaatsanwalt von Itzehoe, Carsten Ohlrogge, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Er war jedoch nicht ausreisepflichtig. Die Strafe für die Körperverletzung hatte der Mann noch nicht angetreten, doch die Untersuchungshaft hatte bereits so lange angedauert, dass sie drohte, länger als die eigentliche Haftstrafe zu werden und daher wurde der Haftbefehl gegen den Mann aufgehoben.
Der staatenlose Mann stand weiter unter subsidiärem Schutz und durfte sich in Deutschland aufhalten. Subsidiärer Schutz greift dann, wenn "weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht", so das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf seiner Webseite. Der Mann war seit 2014 in Deutschland, aus welchem Grund, ist nicht bekannt. Im Jahr 2021 wurde ein Verfahren eingeleitet, um diesen Schutz rückgängig zu machen, dessen Ausgang ist aber ebenfalls derzeit nicht bekannt. Die Innenministerin von Schleswig-Holstein, Sabine Sütterlin-Waack (CDU), verwies dabei auf die Zuständigkeit des BAMF.
Der deutsche Rechtsstaat bietet die Gleichheit vor dem Gesetz allen Menschen, seien sie nun deutsche Staatsangehörige oder anderer Nationalität. Von dieser Gleichheit vor dem Gesetz profitieren alle Menschen, genau darin besteht ja der Sinn eines Rechtsstaats im Gegensatz zu einem Willkürstaat, in dem Regelungen nach Gutdünken angewendet oder aufgehoben werden. Der 33-jährige mutmaßliche Täter ist darüber hinaus ein Staatenloser - hier ist die Frage nach dem "Heimatland" nicht einfach zu beantworten und in der Regel findet sich schlicht kein Land, das sich zuständig zeigt. Staatenlose können nicht "einfach so" abgeschoben werden. Wer das fordert, hat entweder keine Ahnung oder verschweigt diesen Fakt willentlich, um pauschal Stimmung gegen Asylsuchende zu machen.
Die Opfer könnten noch leben, wenn der Täter nicht in Deutschland gewesen wäre!
Ja, das ist nicht von der Hand zu weisen, aber es fragt sich eben, was man daraus schließen sollte. Rechtsextreme und solche, die bei diesen Stimmen fischen wollen, fordern ja gerne, dass die Grenzen nahezu dichtgemacht werden sollen, um eben Bluttaten wie die bei Brokstedt zu verhindern. Das lässt aber außer Acht, dass damit jene Taten von Menschen deutscher Staatsangehörigkeit nicht verhindert werden.
Was soll man jetzt machen? Versuchen, im Stile des Films "Minority Report" Straftaten vorherzusehen und Täter abzuschieben oder zu verhaften, bevor diese Taten begehen? Menschen aufgrund von Merkmalen, die nichts mit der Tat zu tun haben, ausweisen oder inhaftieren? All das wären üble Verstöße gegen das Prinzip des Rechtsstaats und gegen die Grundrechte.
Es gilt eben auch für alle anderen Taten: Wäre der Täter an einem anderen Ort gewesen, hätte das Opfer eine andere Abbiegung genommen. All das sind aber keine Grundlagen für eine gesellschaftliche Diskussion. Das "Was wäre, wenn"-Gehader ist bei keiner Tat hilfreich oder zielführend. Stattdessen werden durch die Konjunktiv-Debatte Werte gegeneinander ausgespielt: Schutz für Asylsuchende gegen den Schutz aller vor Gewalt und Verbrechen.
Warum schiebt man Kriminelle nicht einfach ab?
Diese Frage offenbart leider nur zu oft einen gefährlichen nationalistischen Egoismus. Menschen kommen zu uns und werden straffällig. Sie dann einfach abzuschieben, verlagert das Problem einfach nur und löst es nicht. Es ist nicht akzeptabel, Menschen wissentlich einer Gefahr für ihr Leben auszusetzen, wenn sie straffällig geworden sind.
Der Grund für ihre Aufnahme als Asylsuchende wird dadurch nicht verwirkt. Das ist ein gefährlicher Pfad, denn wer sagt, Täter müssten wieder zurück, wo man ihnen nach dem Leben trachtet, spricht ihnen nicht weniger als ihr Recht auf Leben ab und das ist in dem in Deutschland geltenden Konsens von Rechtsstaatlichkeit nicht akzeptabel und auch nicht diskutierbar.
Wirft man sie aber einfach aus dem Land und kümmert sich nicht weiter um ihr Schicksal, gefährdet dies aber auch die unbeteiligten Menschen in dem betreffenden Land. Dort läuft ein Täter gegebenenfalls frei herum und schadet anderen Menschen, anstatt hier Strafe und Resozialisierung zu erfahren. Wem das Schicksal aller Menschen außerhalb der eigenen Landesgrenzen so egal ist, der negiert damit allgemein geltende Menschenrechte und bewegt sich auf dem Terrain von engstirnigem Nationalismus, der in der Vergangenheit schon so viel Leid verursacht hat.
Warum verteidigt ihr immer die Täter?
Dieser Vorwurf wird gerade Medien, die auf rechtsstaatliche Prinzipien hinweisen, oft gemacht. Diese Prinzipien gelten für alle Menschen, eben auch für Täter. Das verschafft ihnen keinen unfairen Vorteil, sondern gibt einfach nur die Sicherheit, dass wir alle mit ähnlichen Verfahren zu rechnen haben und auf ähnliche Rechtsmittel bauen können.
Es ist niemandem, am allerwenigsten den Opfern, geholfen, wenn sich die Diskussion von der Tat und einer möglichen Prävention wegbewegt zu unrealistischen Forderungen nach willkürlichen Maßnahmen, nach dem Ignorieren von allgemein geltenden Rechten wie dem Recht auf Asyl und auf rassistische Scheindebatten rund um Abstammung, "kulturelle Hintergründe" und Vornamen.
Recht und subjektiv empfundene Gerechtigkeit sind nicht immer deckungsgleich, aber das auszuhalten, ist ein Teil des Konsenses in einem modernen Staat.