An grundlegenden Pfeilern des Abstammungsrechts soll aber festgehalten werden. Das Zwei-Eltern-Prinzip werde beibehalten, betont ihr Ministerium in einer Mitteilung. Auch der Grundsatz, dass rechtlicher Vater der Mann wird, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist oder der die Vaterschaft anerkennt, solle weiter Bestand haben.
Das Gericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, bis spätestens Ende Juni 2025 eine verfassungskonforme neue Regelung zu schaffen. Die Frist wurde später wegen der vorgezogenen Neuwahl des Bundestages verlängert und läuft nun bis zum 31. März 2026.
Die geplante Reform ist das erste familienrechtliche Gesetzgebungsvorhaben der neuen Bundesregierung. Weitere sollen folgen. «Die gelebte gesellschaftliche Realität in Deutschland muss sich im Familienrecht widerspiegeln», sagte Hubig der Deutschen Presse-Agentur. «Das ist unsere Leitlinie.» Der neue Koalitionsvertrag beinhaltet aber nicht so umfassende Änderungen wie sie die Ampel-Regierung ursprünglich vorhatte, die nach dem Ausscheiden der FDP aus der Koalition dann aber doch nicht umgesetzt wurden.
Keine Anerkennung im laufenden Verfahren
Der nun von Hubig vorgelegte Entwurf sieht eine «Anerkennungssperre» vor. Das bedeutet, dass grundsätzlich kein anderer Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen kann, während ein gerichtliches Verfahren andauert, in dem ein Mann seine leibliche Vaterschaft feststellen lassen will. Damit soll verhindert werden, dass die Mutter des Kindes ihren neuen Partner oder einen anderen Mann nur deshalb bittet, die Vaterschaft für ihr Kind anzuerkennen, um zu verhindern, dass der leibliche Vater als rechtlicher Vater festgestellt wird.
Zweite Chance für den leiblichen Vater
Bleibt eine Anfechtungsklage erfolglos, soll der leibliche Vater künftig zudem eine zweite Chance erhalten. Hat der rechtliche Vater eines Tages keine sozial-familiäre Beziehung mehr zu dem Kind, muss das Familiengericht auf Antrag des leiblichen Vaters erneut über seinen Antrag entscheiden.
Mitspracherecht für Jugendliche
Und noch eine Neuerung sieht der Vorschlag aus dem Justizministerium vor: Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann ein Kind durch die Verweigerung seiner Zustimmung verhindern, dass statt seines leiblichen Vaters ein anderer Mann sein rechtlicher Vater wird. Bisher reicht hier die Zustimmung der Mutter des Kindes aus.
Scheinvaterschaften verhindern
Auch bei einem anderen Vorhaben, um das sich die Bundesregierung demnächst kümmern will, geht es um Väter. Beziehungsweise um Männer, die - mutmaßlich gegen Geld - vorgeben, Vater eines Kindes zu sein, damit die Mutter ein Aufenthaltsrecht in Deutschland und womöglich auch Sozialleistungen bekommt. Diese meist mittellosen Männer hätten gar keine Absicht, Verantwortung für das Kind zu übernehmen, heißt es aus dem Bundesjustizministerium. Federführend ist bei diesem Vorhaben allerdings das Innenressort.
Maßnahmen gegen Scheinvaterschaft
Die Ampel-Regierung hatte einen Gesetzentwurf zur Verhinderung der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft im Juni 2024 beschlossen. Nach dem Auseinanderbrechen der Koalition von SPD, Grünen und FDP wurde das parlamentarische Verfahren zu den Scheinvaterschaften allerdings nicht mehr abgeschlossen.
«Die Problematik ist seit vielen Jahren bekannt», sagt Hubig. Sie verspricht: «Wir bringen eine Lösung auf den Weg, die funktioniert.» Wichtig sei ihr dabei, dass binationale Paare nicht unter Generalverdacht gestellt würden.