Der 25-Jährige wollte nach Überzeugung des Gerichts ein besonders guter Muslim sein und Allah gefallen. Wie der Staatsschutzsenat dieses Motiv bewertet – und was die Angehörigen der Toten dazu sagen.
Äußerlich gänzlich unberührt verfolgt der Angeklagte im Mordprozess nach dem tödlichen Auto-Anschlag auf eine Demonstration in München die Urteilsbegründung. Hört den Schilderungen zu, wie er den Wagen von hinten in die Menge steuerte. Wie eine Mutter und ihre Tochter im Kinderwagen durch die Luft flogen und tödliche Verletzungen erlitten. Welche teils lebensgefährliche Folgen andere Opfer davontrugen. Wie ihn der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld feststellt – und er somit nicht nach 15 Jahren Gefängnis auf eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung hoffen kann.
Zwar hatte der 25-Jährige nach Einschätzung des Gerichts keinen klassischen Radikalisierungsprozess durchlaufen und kein geschlossenes islamistisches Weltbild. Dennoch: «Der Angeklagte wollte jedenfalls handlungsleitend eine möglichst große Anzahl willkürlich ausgewählter Menschen, die er als Ungläubige ansah, als Reaktion auf die Situation der Muslime in islamischen Ländern angreifen und töten», begründete der Vorsitzende Richter Michael Höhne die Entscheidung. Er habe eine gottgefällige Tat begehen und sich gegenüber Allah sowie sich selbst und anderen als guter Muslim beweisen wollen.
Mit Vollgas in die Menge gerast
Der Afghane hatte sich mit seinem Kleinwagen am 13. Februar 2025 durch die begleitenden Polizeiwagen hindurchgeschlängelt und war von hinten in den friedlichen Demonstrationszug der Gewerkschaft Verdi mit rund 1.400 Teilnehmern gefahren. Die erst zweieinhalb Jahre alte Hafsa und ihre Mutter Amel waren die ersten Menschen, die das Auto mit einer Geschwindigkeit von 34 bis 42 Stundenkilometern erfasste. Sie wurden zehn Meter durch die Luft geschleudert; ihre Verletzungen ließen ein Überleben nicht zu.
Der Angeklagte hinterließ bei dem Auto-Anschlag in der Nähe des Münchner Stiglmaierplatzes auf einer Breite von 12 und einer Länge von 23 Metern ein einziges Trümmerfeld. 43 weitere Menschen wurden bei der Attacke – teils lebensgefährlich – verletzt. Viele von ihnen leiden bis heute massiv physisch oder psychisch unter den Folgen, manche sind weiterhin arbeitsunfähig.
Der Angeklagte wurde für seine Tat unter anderem wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in 23 Fällen sowie gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung in 22 Fällen verurteilt. Knapp zwei Dutzend «gewöhnliche» Körperverletzungen wurden dabei sogar schon von der Strafverfolgung ausgenommen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Während die Bundesanwaltschaft ebenfalls auf lebenslange Haft und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert hatte, hatte die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert.
«Auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt»
Die Beweislast war erdrückend. Nicht nur, dass der junge Mann noch am Steuer seines weißen Kleinwagens festgenommen worden war. Auch Videos aus Überwachungskameras und zahlreiche Zeugenaussagen ergaben stets das gleiche Bild: «Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt», betonte der Vorsitzende Richter Höhne.