Angeklagter gestand die Tat und entschuldigte sich bei Opfern
Der Angeklagte hatte die Tat im Verfahren gestanden und Anzeichen von Reue gezeigt. Mit Blick auf ein Motiv verwies er auf den Gaza-Krieg, der 2023 begann und sein Leben verändert habe. Er soll sich auf Telegram mit einem Chatpartner ausgetauscht haben, der ihn in seinem Vorhaben bestätigt habe, Stürzenberger zu töten.
Der Vorsitzende Richter richtete sich mit emotionalen Worten zunächst direkt an die Familie von Rouven Laur. «Ihr Sohn stand für den Rechtsstaat, und er starb für ihn», sagte Herbert Anderer. Kein Mitfühlen, kein Mittrauern und kein Urteil könnten die Not der Familie wiedergeben.
Familie Laur hat ihr Optiker-Geschäft geschlossen
Das Ehepaar Laur hat sein Optiker-Geschäft in Neckarbischofsheim (Rhein-Neckar-Kreis), dem Heimatort von Rouven Laur, mittlerweile geschlossen. Die Familie sei zu sehr belastet, um den Laden weiterzuführen, hieß es während der Plädoyers der Nebenklage. Innerhalb eines Monats nach dem tödlichen Angriff hatten Menschen allerdings allein auf der Internet-Plattform gofundme.com rund 600.000 Euro für die Familie gespendet.
Die Familie Laur wollte sich im Anschluss an das Urteil zunächst nicht äußern. Einer ihrer Anwälte, Thomas Franz, sagte allerdings: «Mit dem Schuldspruch sind wir sehr zufrieden.» Seine Kollegin Julia Mende sprach von einem «Wechselbad der Gefühle» für ihre Mandanten: Zum einen sei eine Erleichterung mit der Verkündung des Urteils eingetreten. «Auf der anderen Seite bleibt natürlich dieser unendliche Schmerz, den auch keine Strafe nehmen kann.»
Verteidigung zeigt sich ebenfalls zufrieden
Auch die Verteidigung äußerte sich positiv. «Wir sind zufrieden», sagte der Anwalt Axel Küster. «Das ist das Maximale, was wir bekommen konnten.» Das Wichtigste sei gewesen, eine anschließende Sicherungsverwahrung zu verhindern. Die Verteidigung werde nicht Revision einlegen.
Der Angeklagte war vermutlich mit elf Jahren aus Afghanistan geflohen. 2013 kam er nach Frankfurt und stellte laut Gericht einen Antrag auf Asyl. Dieser wurde abgelehnt. Es wurde allerdings ein Abschiebeverbot verhängt. Er war der Polizei vor der Tat nicht bekannt. Bis zur Tat hatte A. mit seiner Frau und den zwei kleinen Kindern im hessischen Heppenheim gelebt - rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim.
Tat löste politische Debatte über Abschiebungen aus
Die Tat löste eine Diskussion über die Abschiebung ausländischer Straftäter aus. Kurz danach kündigte die damalige Ampel-Regierung an, Abschiebungen von Schwerstkriminellen auch nach Afghanistan wieder möglich zu machen. Seither fanden allerdings nur zwei Abschiebeflüge mit Straftätern nach Afghanistan statt.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft forderte nach dem Urteil klare gesetzliche Regelungen, um Schwerstkriminelle auch nach Afghanistan zurückführen zu können. Bundesvorsitzender Rainer Wendt sagte laut einer Mitteilung: «Die Polizei steht tagtäglich im Dienst der Gesellschaft und darf nicht zum Ziel extremistischer Gewalt werden.»