Wie soll es künftig funktionieren?
Wenn ein Neugeborenes angemeldet wird, soll das Standesamt künftig weiterhin das Bundeszentralamt für Steuern informieren - und dieses dann selbstständig die Familienkasse. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist, dass der Staat die Kontoverbindung (IBAN) von mindestens einem Elternteil kennt. Wenn beide Kontonummern vorliegen, zahlt die Familienkasse erstmal automatisch an die Mutter. Familien, die damit nicht einverstanden sind, können das ändern lassen. Die Kontoverbindung kann man jetzt schon beispielsweise über das Steuerportal Elster melden.
Ab wann gilt das neue Verfahren?
Noch ist das nur ein Vorschlag des Finanzministeriums, beschlossen ist noch nichts. Als nächstes können sich die anderen Ministerien, Länder und Verbände dazu äußern, dann geht das Ganze in den Bundestag. Alle, die derzeit schwanger sind, müssen daher weiter den Antrag stellen.
Das neue Verfahren soll im kommenden Jahr in zwei Schritten greifen: In einer ersten Stufe voraussichtlich im März 2027 sollen all diejenigen Eltern das Kindergeld automatisch bekommen, die bereits ein älteres Kind haben. Das Kindergeld für das Neugeborene wird dann an dieselbe Person überwiesen, die auch vorher schon Kindergeld erhalten hat.
Voraussichtlich ab November 2027 könnten dann auch diejenigen Eltern auf den Antrag verzichten, die ihr erstes Kind bekommen. Voraussetzungen sind, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland lebt und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet.
Müssen Eltern dann überhaupt nichts mehr tun?
Eltern, die bereits ein Kind haben und solche mit einfach zu bearbeitenden Standard-Fällen nicht. Übernimmt das Krankenhaus sogar die Anmeldung beim Standesamt, sollte bei ihnen alles automatisch anlaufen.
Für kompliziertere Fälle bleibt es beim Antrag. Das gilt zum Beispiel für Eltern mit erstem Kind, die Bürgergeld bekommen. Oder für Eltern mit erstem Kind, die im Ausland leben, aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Sie bekommen nach Angaben aus dem Finanzministerium weiterhin ein Begrüßungsschreiben von der Familienkasse, das über einen QR-Code zu einem vorausgefüllten Kindergeld-Antrag führt. Diesen muss man dann selbst ergänzen und abschicken.
Handlungsbedarf dürfte es auch weiterhin geben, wenn man Kindergeld für volljährige Kinder haben möchte, die noch in der Ausbildung sind oder studieren. In dem Fall müssen Eltern der Familienkasse weiterhin Nachweise vorlegen.
Kann das System missbraucht werden?
Im Finanzministerium sieht man kein gesteigertes Risiko für Missbrauch. Alle Fälle würden wie bisher auch bei den Familienkassen geprüft, daran ändere sich nichts. Unkontrollierte Kindergeld-Auszahlungen seien damit weiterhin ausgeschlossen.