Neues Waffengesetz: Große Magazine werden verboten
Ab dem 1. September gilt auch ein neues Waffengesetz. Es untersagt beispielsweise den Besitz bestimmter großer Magazine. Sie werden als sogenannte verbotene Gegenstände deklariert. Zudem soll das nationale Waffenregister so ausgebaut werden, dass in Zukunft der Besitz einer Waffe behördlich besser nachverfolgbar ist. Außerdem wird Bundesländern gestattet, an belebten Orten sowie in Bildungseinrichtungen Verbotszonen sowohl für Waffen, als auch für Messer, einzurichten.
Ausbildung zum Psychotherapeuten ändert sich
Ab 1. September wird das Gesetz zur Psychotherapeuten-Ausbildung reformiert. Künftig können Abiturienten sofort ein Universitätsstudium der Psychotherapie absolvieren. Der Studiengang beinhaltet sowohl ein dreijähriges Bachelor- als auch ein zweijähriges Masterstudium. Die erforderliche Approbation bezüglich einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung kann zudem bereits direkt nach dem Studium beantragt werden. Die Änderungen im Detail.
In Zügen wird die Maskenpflicht stärker kontrolliert
Aufgrund der Corona-Pandemie gilt in sämtlichen Zügen die Regelung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Damit sich Fahrgäste auch an diese Regelung halten, soll ab dem ersten September in Zügen der Deutschen Bahn stärker kontrolliert werden. Im August kontrollierten laut Angaben des Unternehmens täglich rund 60 Sicherheitsmitarbeiter die Züge der Deutschen Bahn. Das Unternehmen gibt an, diese Kontrollen im September verdoppeln zu wollen.
Bayern und Baden-Württemberg starten in die Schule - mit Maskenpflicht
Bayern und Baden-Württemberg starten als letzte Bundesländer im September wieder mit dem Regelbetrieb in Schulen. Und beide Bundesländer haben sich darauf verständigt, dass in den Schulen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend ist.
In Bayern gilt für die ersten zwei Schulwochen sogar eine Maskenpflicht im Unterricht, wie Ministerpräsident Söder kurz vor Schulstart bekannt gab. Nach Ablauf der zwei Wochen müssen die Schüler ihre Mund-Nasen-Bedeckung nur noch bis zum Klassenzimmer tragen, im Anschluss daran jedoch abnehmen.
Allerdings kann es zu regionalen Unterschieden kommen. Je nach Infektionsgeschehen könnte auch das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichtes verpflichtend werden. Verpflichtende Abstandsregelungen seien aktuell noch nicht geplant.
Kongresse und Messen können wieder stattfinden
Ab 1. September 2020 ist es wieder erlaubt, Messen und größere Kongresse sowie Ausstellungen auszurichten. Allerdings gelten weiterhin strenge Hygienemaßnahmen, um die aufeinander treffenden Menschenmassen vor einer möglichen Corona-Infektion schützen zu können.
Corona-Regeln für Kitas: Neue Änderungen in Bayern
In Kindertagesstätten gelten ab September ebenfalls neue Regelungen. Den Erziehern soll beim Kita-Start ein Leitfaden dabei helfen zu entscheiden, welches Kind bei Krankheitssymptomen nach Hause geschickt werden soll und welches bleiben kann. Ergänzend dazu erklärte die bayerische Familienministerin Carolina Trautner (CSU): "Eine lokale Schließung von Einrichtungen kommt nur als letzte Möglichkeit in Betracht. Wir wissen, wie wichtig die Betreuung für erwerbstätige Eltern ist."
Infektionsschutzmaßnahmen aufgrund des Coronavirus
Die bayerische Landesregierung hat bis 2. September die aktuell gültigen Infektionsschutzmaßnahmen verlängert. Anschließend soll entschieden werden, ob die bislang gültigen Regelungen bestehen bleiben müssen, oder ob sie mit weniger strengen Maßnahmen ersetzt werden können.
Auch eine Verschärfung sei bei einem exponentiellen Infektionsanstieg nicht ausgeschlossen. Etwaige Änderungen gibt die Regierung ihrer eigenen Website bekannt.