Monatelang hat die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP um Regeln für den Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen gerungen. Nun hätte der Bundestag das sogenannte Heizungsgesetz eigentlich beschließen sollen. Aber dazu wird es so schnell nicht kommen.
Update vom 07.07.2023, 10.15 Uhr: Union fordert "Neustart" bei Heizungsgesetz
Nach dem vorläufigen Stopp des Gebäudeenergiegesetzes durch das Bundesverfassungsgericht fordert die Unionsfraktion einen Neustart bei dem Vorhaben. Die Entscheidung sei eine schwere Niederlage für die Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), heißt es in einem Antrag der Fraktion, mit dem sich das Parlament am Freitagvormittag befasst. Er lag der Deutschen Presse-Agentur vor. Die Gerichtsentscheidung sei auch "ein Ausrufezeichen für das Recht der Abgeordneten" auf eine gründliche Beratung von Gesetzen. Sie zeige zudem, dass Klimaschutz nicht mit der Brechstange gelinge.
In dem Antrag heißt es weiter: "Der schwere Schlag aus Karlsruhe für die Ampel darf nicht zum dauerhaften Rückschlag für Klimaschutz werden. Deshalb reicht es nicht, nun in einem neuen Verfahren einfach dasselbe Gesetz durchzudrücken. Nur mit einem grundlegenden neuen Anlauf in der Sache kann verloren gegangenes Vertrauen wieder hergestellt werden." Die Koalitionsfraktionen hatten betont, inhaltlich solle es keine Änderungen mehr geben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Vorhaben der Ampel-Koalition, das sogenannte Heizungsgesetz am Freitag im Bundestag zu beschließen, im Eilverfahren gestoppt. Die geplante zweite und dritte Lesung im Bundestag dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche stattfinden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwochabend mit. Es machte Zweifel geltend, dass die Rechte der Abgeordneten in den Beratungen ausreichend gewahrt wurden. Die Ampel-Fraktionen entschieden, das Gesetz solle nun Anfang September vom Bundestag verabschiedet werden.
Update vom 06.07.2023, 06.56 Uhr: Eilantrag gegen Heizungsgesetz erfolgreich
Keine 48 Stunden vor dem endgültigen Parlamentsbeschluss zum umstrittenen Heizungsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht das Vorhaben im Eilverfahren gestoppt. Die für Freitagmorgen (07. Juli 2023) geplante zweite und dritte Lesung im Bundestag dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche stattfinden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwoch (05. Juli 2023) mit. Es machte Zweifel geltend, dass die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt wurden in den Beratungen. Das Verfahren im Bundestag war von der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP eilig organisiert worden. Wer als Mieter oder Haus- und Wohnungsbesitzer nach Monaten des Koalitionsstreits weitgehende Klarheit erwartet hatte, muss sich nun weiter gedulden.
Für das weitere Verfahren gibt es nun zwei Möglichkeiten: Entweder trifft sich der Bundestag zu einer Sondersitzung in der Sommerpause, die eigentlich nach diesem Freitag beginnt - oder der Beschluss wird auf die Zeit ab September vertagt, wenn der Bundestag regulär wieder zusammenkäme.
Für die Ampel sind die deutlich geäußerten Bedenken der Richter eine politische Schlappe, Oppositionsvertreter sprachen von einer "Ohrfeige". Politiker der FDP, deren Partei den Kompromiss mitgetragen hatte, machten in ersten Reaktionen die Grünen verantwortlich. Die wiederum erklärten über Fraktionschefin Katharina Dröge, man habe Respekt vor dem Urteil und werde "schnell in der Ampel über den neuen Termin zur abschließenden Beratung entscheiden".
Bedenken der Richter: Politische Schlappe für Ampel-Koalition
Im Kern sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass künftig nur Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Die Kosten des Umstiegs sollen mit bis zu 70 Prozent aus Steuermitteln gefördert werden - ein genaues Konzept gibt es aber noch nicht.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte eine einstweilige Anordnung beantragt, um dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt - was nicht der Fall war. Heilmann schrieb auf Twitter: "Das ist ein großer Erfolg für unseren Parlamentarismus und in diesem konkreten Fall auch für den Klimaschutz!" Der Deutschen Presse-Agentur sagte er: "Das wird sicher Folgen für den Parlamentarismus haben, die ich so spontan noch nicht ganz übersehen kann.
Heilmann hatte argumentiert, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. "Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren", warf er der Koalition vor. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des GEG im Parlament könne man keine konzeptionelle Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.
Klimaschutzgesetz sieht Klimaneutralität bis 2045 vor
Dazu erklärte das Gericht nun, Heilmanns Hauptsacheantrag im Organstreitverfahren erscheine mit Blick auf sein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Artikel 38 des Grundgesetzes weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. "Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten." Die Folgenabwägung führe zum Ergebnis, "dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen". Das Interesse am Vermeiden einer nicht rückgängig zu machenden Verletzung der Beteiligungsrechte wiege schwerer als der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Bundestags, der die Gesetzgebung lediglich verzögere. Die Entscheidung fiel im Zweiten Senat mit fünf gegen zwei Stimmen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden muss. Damit soll die Wärmewende vorangebracht werden - als Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele. Von den rund 41 Millionen Haushalten heizt zurzeit nahezu jeder zweite mit Erdgas, ein weiteres Viertel mit Heizöl. Es sollen aber keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen. Außerdem sollen defekte Heizungen repariert werden dürfen. Umweltverbände kritisieren, dass aufgrund von Schlupflöchern noch jahrelang weiter Gasheizungen neu eingebaut werden dürften.
Laut Klimaschutzgesetz muss Deutschland den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase bis 2030 gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 um 65 Prozent senken. Zurzeit beträgt die Minderung laut Umweltbundesamt rund 41 Prozent. Bis 2045 muss verbindlich Klimaneutralität erreicht werden.
Bundesverfassungsgericht weist auf Möglichkeit einer Sondersitzung hin
Unionsfraktionschef Friedrich Merz wertete das Karlsruher Urteil als "schwere Niederlage für die Bundesregierung von (Kanzler) Olaf Scholz". "Dem unsäglichen Umgang der Bundesregierung mit dem Parlament und der Öffentlichkeit wurde nun ein Riegel vorgeschoben", sagte der CDU-Vorsitzende der Deutschen Presse-Agentur. "Olaf Scholz und seine Bundesregierung wären gut beraten, das Urteil aus Karlsruhe zum Innehalten zu nutzen. So wie bisher kann es im Deutschen Bundestag nicht weitergehen." CSU-Generalsekretär Martin Huber sprach von einer "schallenden Ohrfeige für die Bundesregierung" und forderte, "das Heizgesetz muss weg und komplett neu aufgesetzt werden".
Der FDP-Vizevorsitzende Wolfgang Kubicki wertete den Karlsruher Eilbeschluss als "verdiente Quittung für die Grünen, die in dieses Verfahren einen unerklärlichen Druck hineingegeben haben", wie er der Funke-Mediengruppe sagte. Der FDP-Abgeordnete Frank Schäffler begrüßte die Entscheidung: "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Es war falsch, den Grünen hier auf den Leim zu gehen", schrieb er auf Twitter. FDP-Fraktionschef Christian Dürr wertete den Gerichtsbeschluss als Beleg für umfangreiche Änderungen an der Novelle - auf diese hatte die FDP in der Koalition gepocht. Die nun zu respektierende Entscheidung unterstreiche, "dass das Gebäudeenergiegesetz vom Kopf auf die Füße gestellt wurde", so Dürr.
SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte der Rheinischen Post (Donnerstag), die Entscheidung sei "selbstverständlich zu respektieren", betreffe aber nicht den Inhalt des Gesetzes. "Ausdrücklich weist das Gericht auf die Möglichkeit einer Sondersitzung hin, über die nun beraten werden muss."
Heizungsgesetz sollte diese Woche beschlossen werden
Wochenlang hatten die Ampel-Partner über das Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) gestritten. Vor allem die FDP brachte Bedenken an. Zunächst hatte das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten "Leitplanken" festhielt - ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
Die Koalitionsfraktionen legten dem Bundestag am Freitag vergangener Woche (30. Juni 2023) Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf vor. An diesem Freitag (07. Juli 2023) sollte das Heizungsgesetz im Bundestag beschlossen werden - noch vor der parlamentarischen Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt. Den Auftakt der abschließenden Beratungen bildete die Anhörung im Klima- und Energieausschuss des Bundestags am Montag (03. Juli 2023). Der Ausschuss erarbeitet eine Empfehlung für das Plenum.
Der Linken-Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch meldete Zweifel am geplanten Inkrafttreten des Gesetzes an. "Der 1. Januar 2024 wird nunmehr kaum zu halten sein", sagte er dem Tagesspiegel (Donnerstag). Er sieht in der Karlsruher Entscheidung eine "schallende Ohrfeige für Robert Habeck".
Am Abend der Entscheidung konnte sich die Ampel-Koalition noch nicht auf eine erste gemeinsame Reaktion verständigen, SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich kündigte eine Beratung mit seinen Kollegen von Grünen und FDP zum weiteren Vorgehen für den Folgetag an. "Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis und werden diese Woche im Bundestag nicht mehr entscheiden", erklärte Mützenich. "Über das weitere Vorgehen und wann die 2./3. Lesung des GEG stattfinden wird, beraten die Fraktionsvorsitzenden der Ampel am Donnerstag."
Update vom 15.06.2023: Umstrittenes Heizungsgesetz ist heute Thema im Bundestag
Das Heizungsgesetz wird am heutigen Donnerstag zum ersten Mal im Bundestag beraten - fertig ist es damit aber noch nicht. Vor einem für spätestens 7. Juli angestrebten Beschluss müssen noch mehrere Detailfragen geklärt werden, ausgerechnet in für Bürgerinnen und Bürger entscheidenden Fragen.
Unionsfraktionsvize Jens Spahn (CDU) hat die Ampel-Koalition wegen des ungewöhnlichen Vorgehens beim Heizungsgesetz scharf angegriffen. Spahn sprach von einem "verkorksten" Verfahren, das eine "Zumutung" sei. Der Bundestag befasse sich nun mit einem veralteten Gesetz, sagte er bei der ersten Lesung des Entwurfs für einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) verteidigten den Kurs der Koalition. Sie betonten vor dem Hintergrund des Kampfes gegen den Klimawandel die Notwendigkeit des Heizungstauschs.
Eine Spitzenrunde von SPD, Grünen und FDP hatte sich am Dienstag auf wesentliche Änderungen am ursprünglichen, vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), dem sogenannten Heizungsgesetz, verständigt. Angestrebt wird, dass der Bundestag das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet, die nach dem 7. Juli beginnt.
"Die Ampel- und das GEG, das ist längst ein Running Gag, nur kein lustiger", beklagte Spahn, der von einem "Gesetz für die Tonne" sprach. Die FDP habe der Verabschiedung im Kabinett zugestimmt, um danach eine 180-Grad-Wende durchzusetzen. Das fördere Frust an der Politik. Es gebe viele Ungenauigkeiten etwa zur Förderung des Umstiegs.
Habeck sagte, die Ampel habe von der Vorgängerregierung aus Union und SPD eine große Klimalücke geerbt. Sie sei durch Maßnahmen der Koalition bereits verringert worden. Für mehr Klimaschutz sei eine Umkehr im Wärmebereich unumgänglich. Durch die geplanten Änderungen ändere sich der "Eingang" in das Gesetz. Das Gebäudeenergiegesetz soll mit einem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verknüpft werden.
Auch Geywitz kritisierte, unter den Vorgängerregierungen sei viel zu wenig passiert, um bis 2045 Klimaneutralität auch im Gebäudebereich erreichen zu können. Die nun geplante Verknüpfung mit der Wärmeplanung sei sinnvoll. Die Menschen wollten Orientierung. Geywitz sagte weiter, die Preise für Öl und Gas würden in den kommenden Jahren durch die CO2-Bepreisung steigen.
Kritik am Heizungsgesetz lässt nicht nach: Wurde der Fokus falsch gesetzt?
FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler erklärte: "Der Fokus des Gesetzes war falsch." Dies sei zuerst allein auf die Heizung ausgerichtet gewesen, nun hingegen müsse der Staat vorlegen und erklären, wie es um die Wärmenetze vor Ort bestellt sei, und dann könnten die Bürger auf dieser Grundlage entscheiden.
Der AfD-Politiker Karsten Hilse sprach von einer "grünen Klimasekte" und einem verheerenden Gesetzentwurf. Es sollten alle Bürger in ein "Klimajoch" gepresst werden. Ralph Lenkert von der Linksfraktion nannte die Kommunikation der Ampel zum Heizungsgesetz "zum Kotzen". Er sagte: "Ich hoffe - und wenn ich religiös wäre, würde ich beten - dass Sie die Wärmewende nicht komplett vor die Wand gegfahren haben."
Originalmeldung vom 14.06.2023: Umstrittenes Heizungsgesetz soll kommen - aber anders als ursprünglich geplant
Hauseigentümer in Deutschland sollen mehr Zeit für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen bekommen und nicht überfordert werden. Mieter sollen nicht über die Maßen belastet werden. Das ist der Kern einer Einigung der Koalitionsspitzen zum umstrittenen Heizungsgesetz. Es soll nun noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Geplant sind wesentliche Änderungen zum ursprünglichen, vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf. Gelten soll das Gesetz zum 1. Januar 2024, es sind aber viele Übergangsfristen geplant. Demnach kann es je nach Wärmeplanung in der Kommune bis 2028 dauern, bis schärfere Regeln bei einem Heizungsaustausch gelten.
Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, zeigte sich besorgt über noch höhere Kosten für Mieter. "Statt die bestehende Modernisierungsumlage endlich sozial gerecht zu reformieren und deutlich abzusenken, soll sogar eine weitere Modernisierungsumlage eingeführt werden", sagte Siebenkotten der dpa. "Das lässt nichts Gutes erahnen. Wir brauchen mehr Mieterschutz und keine weiteren Mieterhöhungsmöglichkeiten."
Mieterbund noch sorgenvoll: Was kommt auf Vermieter und Mieter zu?
In den weiteren Verhandlungen müsse es darum gehen, "die Fördermittel für Vermieter zu erhöhen und gleichzeitig die Modernisierungsumlage so zu reformieren, dass eine deutliche Energieeinsparung durch den Heizungstausch erreicht wird - nur so profitieren Vermieter und Mieter", führte Siebenkotten aus.
Die FDP hatte bisher verhindert, dass der Gesetzentwurf im Bundestag zum ersten Mal beraten wird - das soll am Donnerstag (15. Juni) geschehen. Die Sommerpause beginnt nach dem 7. Juli, bis dahin soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das sogenannte Heizungsgesetz, vom Bundestag verabschiedet werden - falls die FDP am Ende wirklich zustimmt, denn noch sind viele Details offen. Der Bundesrat muss nicht zustimmen, das verringert seine Einflussmöglichkeiten.
Tagelang hatten Vertreter der Ampel-Fraktionen über einen Kompromiss beim Heizungsgesetz beraten. Es drohte eine monatelange Verzögerung bei einem zentralen Gesetz zum Klimaschutz - und damit eine Zerreißprobe für die Bundesregierung. Und Hausbesitzer wie Mieter hätten weiterhin nicht gewusst, was ab dem kommenden Jahr auf sie zukommt.
"Leitplanken" für Gesetzesentwurf gestellt: Das neue Heizungsgesetz soll kommen
Am Dienstag dann kam es auf der Fraktionsebene des Bundestags zum Showdown. Kanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) schalteten sich in die Verhandlungen mit den Fraktionsspitzen ein. Die Spitzenrunde einigte sich auf "Leitplanken" - auf deren Grundlage soll nun im weiteren Verfahren im Bundestag der Gesetzentwurf geändert werden.
Scholz sagte am Abend bei einer Veranstaltung der SPD, es habe ein wenig geruckelt in der Koalition. "Heute hat es sich, glaube ich, zu Ende geruckelt." SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sprach von Verlässlichkeit für Verbraucher und Mieter. Habeck sagte, es werde das klare Signal für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen gesetzt. "Dabei geben wir den Menschen mehr Zeit und verzahnen die kommunale Wärmeplanung besser mit dem Gebäudeenergiegesetz." Dessen Kern sei gewahrt.
Die ursprünglichen Pläne sahen vor, dass ab 2024 möglichst jede neueingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben wird. Das sollte das Ende von Gas- und Ölheizungen einläuten. Es folgte ein Aufschrei der Empörung über einen "Heizhammer". Vor allem die FDP forderte Nachbesserungen und wehrte sich gegen einen Zwang zum Austausch und einen Fokus auf die Wärmepumpe.
Vermeidung eines "Heizhammers": Gesetze sollen gekoppelt werden
Der Kompromiss sieht vor: Das Gebäudeenergiegesetz und ein sogenanntes Wärmeplanungsgesetz sollen aneinander gekoppelt werden und beide zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das Wärmeplanungsgesetz soll Länder und Kommunen in die Pflicht nehmen: Sie sollen in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen - etwa über den Ausbau der Fernwärme. Wer an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, muss sich keine Gedanken mehr über den Einbau etwa einer Wärmepumpe mehr machen. Erst am Montag hatten Vertreter der Bundesregierung mit Verbänden einen stärkeren Ausbau der Fernwärme vereinbart.
Die Eckpunkte der Koalition sehen vor, dass eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung bis spätestens 2028 eingeführt werden soll. Daraus sollen sich wichtige Aspekte ableiten: Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen im Bestand beim Heizungsaustausch die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes noch nicht gelten. Ab Anfang 2024 sollen weiter Gasheizungen eingebaut werden dürfen - wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Das soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten.
In Neubaugebieten sollen die Regelungen des Heizungsgesetzes ab Januar 2024 gelten, es soll also nur eine Heizung mit einem Anteil von 65 Prozent Ökostrom eingebaut werden dürfen.
Erster Schritt ist eine Planung auf kommunaler Ebene
Wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen daraus wiederum verschiedene Dinge folgen. Ist ein "klimaneutrales" Gasnetz vorgesehen, sollen auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden sollen. Wird bei der Wärmeplanung kein CO2-neutrales Gasnetz geplant, soll man nach einer angemessenen Übergangsfrist auf ein erneuerbares Heizungssystem umrüsten müssen - zum Beispiel durch einen Austausch hin zu einer Wärmepumpe oder den Anschluss an ein Fernwärmenetz.
Das bisherige Gesetz werde vom "Kopf auf die Füße" gestellt, hieß es aus der FDP. Um Klimaneutralität im Gebäudebereich zu erreichen, sollten alle Heiztechnologien zulässig sein, die geeignet seien, CO2-Emissionen zu senken, heißt es in einem Papier der FDP. Bevor keine kommunale Wärmeplanung vorliege, hätten Besitzer von Bestandsimmobilien keine zusätzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Erst müsse der Staat liefern, auf dieser Grundlage könnten die Bürger entscheiden - das betonte Fraktionschef Christian Dürr. "Die Heizung muss zum Gebäude passen und nicht umgekehrt."
Es solle keine Eingriffe in Eigentumsrechte geben, hieß es weiter. Außerdem solle es keinerlei Einschränkungen etwa für Holzheizungen geben, weder im Bestand noch im Neubau.
Mehr Schutz für Mieter
Mehr Mieterschutz war ein zentrales Anliegen vor allem der SPD. Im Eckpunkte-Papier heißt es nun: "Mieter sollen nicht über Gebühr belastet werden." Vermieter sollten aber Anreize haben, in moderne Heizungssysteme zu investieren - das war der FDP wichtig. Bei den Verhandlungen drehte es sich vor allem um die Modernisierungsumlage - damit kann der Vermieter Investitionskosten für eine neue Heizung auf den Mieter umlegen, sprich: die Miete erhöht sich.
Nach der Einigung soll nun gelten: Falls der Vermieter in eine klimafreundliche Heizung investiert und Förderangebote nutzt, soll er Anspruch auf eine "weitere Modernisierungsumlage" erhalten, wenn die Mieter von der Förderung finanziell profitieren.
Die Bundesregierung hat bereits Pläne für eine staatliche Förderung vorgelegt. Im Papier der Koalitionsspitzen nun heißt es, die Förderung werde aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert - einem Sondertopf - und solle "möglichst passgenau" die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigen. Aber: Die Details, etwa zur genauen Höhe der staatlichen Förderung sind weiter offen.
Pro und Kontra - Was spricht dafür und was dagegen?
Die Deutsche Umwelthilfe sprach von einem Tiefpunkt für die Klimapolitik der Bundesregierung. "Am schwersten wiegt, dass die Wärmewende bei Bestandsgebäuden auf einen Zeitpunkt nach 2028 und damit auf eine nächste Regierung verschoben wird und das sogar bei einem großen Teil der Neubauten, wo es besonders einfach umsetzbar ist", kritisierte Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. "Darüber hinaus wird das Märchen von wasserstofffähigen Gasheizungen aufrechterhalten und die klima- und umweltschädliche Verbrennung von Holz ermöglicht."
Positiv reagierte hingegen die Energiewirtschaft. "Die Punkte, auf die sich die Koalition geeinigt hat, verbessern das Gesetz entscheidend", sagte die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae. Positiv sei vor allem "die geplante Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung bei der Umrüstung von Bestandsgebäuden". Ähnlich äußerte sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Die Einigung der Koalition sei "ein gutes und wichtiges Signal".
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Das Gesetz heißt Gebäude Energie Gesetz ( GEG ). Dieses Gesetz wurde nicht gestoppt, sondern man hat Einhaltung parlamentarischer Regeln eingefordert und ganz klar gesagt, dass man den Bundestag nicht überrumpeln darf und damit dem rüpelhaften Vorgehen Einhalt geboten
naklardoch
Nein, kein rüpelhaftes Verhalten, sondern eine gängige Praxis auch unter den Vorgängerregierungen, man nennt es Eilabstimmung!
Es wäre natürlich zu prüfen, ob manche Abgeordnete wegen ihrer Nebenbeschäftigungen nicht mehr in der Lage sind, ein Gesetz überhaupt zu lesen, oder, ob Hinterbänkler sowieso nichts verstehen (dürfen) und einfach der Parteispitze hinterherlaufen!
Das Gesetz heißt Gebäude Energie Gesetz ( GEG ). Dieses Gesetz wurde nicht gestoppt, sondern man hat Einhaltung parlamentarischer Regeln eingefordert und ganz klar gesagt, dass man den Bundestag nicht überrumpeln darf und damit dem rüpelhaften Vorgehen Einhalt geboten
Nein, kein rüpelhaftes Verhalten, sondern eine gängige Praxis auch unter den Vorgängerregierungen, man nennt es Eilabstimmung!
Es wäre natürlich zu prüfen, ob manche Abgeordnete wegen ihrer Nebenbeschäftigungen nicht mehr in der Lage sind, ein Gesetz überhaupt zu lesen, oder, ob Hinterbänkler sowieso nichts verstehen (dürfen) und einfach der Parteispitze hinterherlaufen!