Post vom Beitragsservice: So reagierst du richtig auf das "GEZ"-Schreiben - sonst musst du doppelt zahlen
Autor: Io Görz, Lea Mitulla
Deutschland, Donnerstag, 16. Februar 2023
Der Beitragsservice von ARD und ZDF gleicht wieder Daten ab. Seit dem 10. Januar werden Briefe verschickt, um zu prüfen, wer noch keine "GEZ" zahlt. Wer nicht reagiert, könnte den Rundfunkbeitrag bald doppelt zahlen.
2023 wird überprüft, wer keinen Rundfunkbeitrag bezahlt. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (im Volksmund immer noch oft als "GEZ" bezeichnet) nimmt einen großen Abgleich der Meldedaten aller Erwachsenen in Deutschland vor.
Zu diesem Zweck sollen Bestandsdaten mit ausgewählten Daten der Einwohnermeldeämter verglichen werden. Der Meldedatenabgleich ist gesetzlich geregelt und findet – nach 2013 und 2018 – zum inzwischen dritten Mal statt. Nach dem Datenabgleich werden alle Haushalte angeschrieben, die keiner zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können. Das passiert ab dem 10. Januar 2023, wie der Beitragsservice mitteilte.
Rundfunkbeitrag: Was muss ich tun, wenn ich Post vom Beitragsservice erhalte?
In den kommenden Tagen und Wochen könnte also Post vom Beitragsservice in euren Briefkasten flattern. Auf den Brief kann man online antworten - laut Beitragsservice der einfachste und schnellste Weg. Unter www.rundfunkbeitrag.de/meldedaten ist dies möglich. Alternativ kann man auch einen QR-Code scannen, der im Brief enthalten sein wird. Wer nicht online antworten will, kann ein beigefügtes Antwortformular ausfüllen und zurücksenden.
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Wer angeschrieben wird, aber bereits den Rundfunkbeitrag bezahlt, kann dies unter Nennung der nötigen Angaben wie der Beitragsnummer zurückmelden. Dann werden die Daten unverzüglich gelöscht und der Vorgang ist beendet, heißt es vom Beitragsservice. Wird zurückgemeldet, dass noch kein Beitrag entrichtet wird, wird eine Anmeldung vorgenommen und ein Beitrag wird erhoben.
Was passiert, wenn ich mich nicht zurückmelde?
Antwortet man gar nicht auf das Schreiben, meldet der Beitragsservice den entsprechenden Haushalt an. Es müsse dann davon ausgegangen werden, dass für die Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist, so der Beitragsservice. Ab diesem Zeitpunkt wird der Rundfunkbeitrag eingefordert. Zahlt man bereits, meldet sich aber nicht zurück, kann es also vorkommen, dass ein Haushalt erneut angemeldet wird. Spätestens wenn man darüber informiert wird, sollte man sich also zurückmelden, um eine Doppel-Zahlung zu vermeiden.
Die Verbraucherzentrale rät "in jedem Fall" dazu, den Brief zum Datenabgleich zu beantworten. Auch, wenn zum Beispiel Mitbewohner*innen bereits den Rundfunkbeitrag zahlen. "Prinzipiell gilt immer der Grundsatz: Eine Wohnung – ein Beitrag. Teilt also die angeschriebene Person unter Angabe der entsprechenden Beitragsnummer mit, dass bereits eine andere im Haushalt lebende Person den Rundfunkbeitrag entrichtet, löscht der Beitragsservice alle Daten zur Person und es erfolgt auch keine Anmeldung zum Rundfunkbeitrag", so Silke Vollbrecht von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Bleibt die Antwort aus, gebe es zunächst ein Erinnerungsschreiben. Bleibt dies ebenfalls unbeantwortet, folge die automatische Anmeldung. Wird dann auch noch der Beitrag nicht bezahlt, kann das Mahnungen bis hin zur Vollstreckung nach sich ziehen.