CDU-Chef Merz wirft der Ampel Manipulation vor: Sie wolle mit einer Abstimmung über das Wahlrecht sicherstellen, dass Grünen-Politikerin Roth ihren Wahlkreis behalte. Was an der Behauptung dran ist.
Heute wird im Bundestag über eine Änderung des Bundeswahlgesetzes abgestimmt. Es geht unter anderem um einen Neuzuschnitt der Wahlkreise in Sachsen-Anhalt und Bayern.
In diesem Zusammenhang hatte Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) den Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP Wahlrechtsmanipulation zugunsten von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) vorgeworfen.
Behauptung
Mit der Wahlrechtsänderung solle unter anderem erreicht werden, dass der bayerische Wahlkreis Augsburg-Stadt «nicht zu viele CSU-Wähler hat» und Claudia Roth «bei der nächsten Bundestagswahl in Augsburg-Stadt ihren Wahlkreis behalten kann», sagte Merz am Montag in Berlin.
Bewertung
Irreführendes Argument.
Fakten
Entzündet hat sich die Debatte an der geplanten Umverteilung eines Wahlkreises von Sachsen-Anhalt nach Bayern. In Bayern soll nach den Vorschlägen der Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP aus Teilen der bisherigen Wahlkreise Augsburg-Land, Neu-Ulm und Ostallgäu ein zusätzlicher Wahlkreis gebildet werden. Nach dem Bundeswahlgesetz müssen immer Wahlkreise umstrukturiert werden, wenn sich der Bevölkerungsanteil massiv ändert.
Die Union beklagt nun, dass sich aus der verringerten Größe des Wahlkreises Augsburg-Land (herausgelöst werden soll die Stadt Königsbrunn) ein Vorteil für Grünen-Politikerin Roth ergeben und sie «ihren Wahlkreis behalten» könne.
Es stimmt zwar, dass Roth auch die Belange ihres Heimat-Wahlkreises im Bundestag vertritt. Doch gewonnen hat sie das Direktmandat bei der jüngsten Bundestagswahl 2021 dort nicht. Dieses holte seinerzeit der CSU-Abgeordnete Volker Ullrich mit 28,1 Prozent der Erststimmen. Nur er also kann den «Wahlkreis behalten». Roth erhielt 20,6 Prozent.