Die Industrie ächzt unter hohen Energiepreisen, Landwirte sorgen sich mit Blick auf Düngemittel. Die EU-Staaten dürfen ihnen deshalb mehr Beihilfen geben. Was bis Ende Dezember möglich ist.
Angesichts der Energiekrise lockert die EU ihre strengen Regeln für staatliche Beihilfe für begrenzte Zeit und ermöglicht Mitgliedstaaten so Hilfsmaßnahmen für die energieintensive Industrie, Landwirtschaft und den Verkehrsbereich. Die Mitgliedstaaten könnten der energieintensiven Industrie vorübergehend höhere Vergünstigungen beim Strompreis geben und unter anderem Landwirte bei den gestiegenen Kosten für Düngemittel und Kraftstoff entlasten. Die Europäische Kommission hat dafür einen neuen Beihilferahmen eingeführt, der bis Ende Dezember gilt.
Mitgliedstaaten müssen die Brüsseler Behörde wie üblich über geplante Maßnahmen informieren. Die Wettbewerbshüter wollen schnelle Entscheidungen treffen.
Ziel: Krisenfolgen abfedern
EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera teilte mit, dass die Umstellung auf eine saubere Wirtschaft weiter nötig sei. «Die Energiewende bleibt die wirksamste Strategie für Europas Autonomie, Wachstum und Resilienz. Die jüngsten Energiepreisanstiege erfordern jedoch ein sofortiges Handeln.» Der Beihilferahmen solle die Auswirkungen der Krise auf zentrale Sektoren wie Landwirtschaft, Fischerei und Verkehr abfedern.
Konkret können die Mitgliedstaaten den Strompreis für energieintensive Unternehmen nun bis zu einer Höhe von 70 Prozent statt bislang 50 Prozent subventionieren. Brüssel hatte im vergangenen Sommer einen neuen Beihilferahmen präsentiert und damit den Weg dafür freigemacht, dass unter bestimmten Voraussetzungen direkte staatliche Subventionen fließen können, um Strompreise für energieintensive Unternehmen zu senken.
Deutscher Industriestrompreis bereits genehmigt
Die Bundesregierung will auf dieser Grundlage die deutsche Industrie mit einem vergünstigten Strompreis unterstützen. Die EU-Kommission genehmigte Mitte April die Maßnahme im Umfang von 3,8 Milliarden Euro. Das Instrument sieht vor, den Preis für die Hälfte des jährlichen Stromverbrauchs auf fünf Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen.
Gedacht ist die Unterstützung laut Wirtschaftsministerium für rund 9.500 Unternehmen aus besonders energiehungrigen Branchen wie Chemie, Gummi- und Kunststoffwaren, Glas, Zement oder Halbleiterfertigung. Die Wirtschaft klagt seit langem über im internationalen Vergleich hohe Energiekosten.
Mit einer zeitlich befristeten Anpassung des Beihilferahmens wäre rechtlich auch eine noch höhere Unterstützung möglich. Dies ist aber kein Automatismus.