Öffentlich-rechtliche Sender: Kostbares Gut für Zuschauer und Hörer
Nichtsdestotrotz sind die öffentlichen Rundfunkanstalten ein kostbares Gut und nicht zuletzt ein Garant für Vielfalt und Demokratie. Sie sollten uns Zuschauern und Hörern deshalb in der jetzigen Form erhalten bleiben.
Objektive, verlässliche und umfassende Informationen sind ein Grundpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den verfassungsrechtlich vorgegebenen Auftrag, einen Beitrag zur individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zu leisten und so zu einem funktionierenden demokratischen Gemeinwesen beizutragen.
Neben dem Grundversorgungsauftrag und dem gesetzlich definierten Programmauftrag zählt auch die Wahrung der politischen und ökonomischen Unabhängigkeit zu den wesentlichen Aufgaben der Öffentlich-Rechtlichen. Und dies kann nur in unser aller Interesse liegen, zumal dadurch eine unabhängige Berichterstattung garantiert wird, die eine ungekürzte Darstellung der Meinungsvielfalt berücksichtigt.
Programmvielfalt: Ohne Rundfunkbeitrag droht Verödung
Im Gegensatz zu den privaten agieren die öffentlich-rechtlichen Sender weitestgehend eigenständig, weil sie sich keinem wirtschaftlichen Druck beugen müssen und über ihr Budget grundsätzlich frei verfügen können. So zählen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk etwa Nachrichten- und Bildungsformate, deren Ausstrahlung sich für andere Sender wirtschaftlich nicht rentieren würde, die aber für eine Gesellschaft gleichwohl von Belang sind.
Ohne die Öffentlich-Rechtlichen würde die deutsche Programmlandschaft veröden, weil die privaten Anbieter vorwiegend auf Mainstreaminhalte setzen, die hohe Einschaltquoten versprechen.
Nischenformate wie Politmagazine, Klassikkonzerte oder Tierfilme hätten bei RTL, ProSieben oder Sat.1 vermutlich keine Chance. Ferner ist anzunehmen, dass die ausführliche Regionalberichterstattung, wie sie heute die zahlreichen dritten Programme ermöglichen, in ausschließlich werbefinanzierten Radio- und TV-Kanälen auf ein Minimum reduziert werden würde.
Solidaritätsbeitrag statt Zwangsabgabe
Um ihr Programm weiterhin autark und breitgefächert gestalten zu können, sind die Öffentlich-Rechtlichen auf den Rundfunkbeitrag angewiesen, der im Zeitalter von Tablets und Smartphones konsequenterweise geräteunabhängig sein muss. Die für jeden Haushalt anfallenden Gebühren sollten jedoch nicht als Zwangsabgabe, sondern als Solidaritätsbeitrag verstanden werden, der es uns allen ermöglicht, am öffentlichen Leben teilzunehmen.
Angesiedelt zwischen staatlichen Sendern und rein kommerziellen Anbietern, ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine demokratische Errungenschaft, die uns zukünftig auch 18,36 Euro pro Monat wert sein sollte.