Neuer Ministerpräsident, neues Wahlrecht, neue Parteien im Landtag? Bei der Landtagswahl am 8. März geht es in Baden-Württemberg um viel. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.
Seit 2011 wird Baden-Württemberg von den Grünen regiert, viele junge Menschen kennen dort ein Leben ohne Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) gar nicht. Zunächst führte der Langzeit-Regierungschef das Bundesland gemeinsam mit der SPD, seit 2016 regiert er gemeinsam mit der CDU. Bei der nächsten Wahl am 8. März 2026 tritt Kretschmann nicht mehr an, und es könnte sich einiges verändern. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen zur Landtagswahl.
Was wird gewählt?
Die Wählerinnen und Wähler bestimmen mit ihren zwei Kreuzen auf dem Wahlzettel die Zusammensetzung des Landtags in der 18. Wahlperiode. Diese dauert fünf Jahre und geht regulär von 2026 bis 2031. Im derzeitigen Landtag sind die Grünen deutlich stärkste Kraft, sie stellen 57 von 154 Abgeordneten. Die CDU-Fraktion besteht aus 43 Parlamentariern. SPD und FDP haben je 18 Abgeordnete, die AfD 17. Ein Parlamentarier ist laut Landtag fraktionslos.
Was wird nicht gewählt?
Der neue Regierungschef. Wer der nächste Ministerpräsident von Baden-Württemberg wird, bestimmen die Wählerinnen und Wähler bei der Landtagswahl nur indirekt. Der Regierungschef wird nämlich nicht direkt vom Volk gewählt, sondern vom Landtag.
Wer als nächster in der Villa Reizenstein, dem Amtssitz des Ministerpräsidenten, auf dem Chefsessel Platz nehmen kann, hängt deswegen trotzdem davon ab, wer im Landtag die meisten Stimmen auf sich vereint und welche Koalition nach der Wahl gebildet wird. Chancen auf den Posten haben derzeit nur CDU-Landeschef Manuel Hagel und Grünen-Spitzenkandidat Cem Özdemir. Die AfD tritt zwar auch mit einem Ministerpräsidentenkandidaten an, Landeschef Markus Frohnmaier hat aber keine realistischen Aussichten auf den Posten, weil keine andere Partei mit der AfD koalieren will.
Was macht der Landtag eigentlich genau?
Die Abgeordneten im Stuttgarter Parlament vertreten die gut elf Millionen Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger und beschließen Gesetze. Zuständig ist das Land zum Beispiel für die Bereiche Bildung, Innere Sicherheit oder Justiz. Außerdem haben die Abgeordneten das letzte Wort bei der Aufstellung des Haushalts, entscheiden also am Ende darüber, wofür das Land genau das Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger ausgibt. Sie kontrollieren zudem die Regierung und wählen den Ministerpräsidenten.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind bei der Landtagswahl nach Schätzung des Statistischen Landesamtes rund 7,7 Millionen Menschen. Teilnehmen dürfen deutsche Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben. Neu ist: Bislang durften Jugendliche erst ab 18 Jahren mitwählen. Wegen einer Änderung des Wahlrechts dürfen nun auch 16-Jährige und 17-Jährige abstimmen.
Wie wird gewählt?
Bei der Wahl am 8. März 2026 können die Wählerinnen und Wähler wegen einer Änderung des Wahlrechts erstmals zwei Kreuze verteilen - statt wie bislang nur ein Kreuz. Die Wahl funktioniert nun ähnlich wie die Wahl auf Bundesebene: Mit der Erststimme wählen die Stimmberechtigten einen Wahlkreisabgeordneten, der sie im neuen Landtag vertreten soll. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Diese Stimme entscheidet am Ende darüber, wie viele Sitze eine Partei im neuen Landtag bekommt - und ist deswegen auch die wichtigere, entscheidet sie doch über die Machtverteilung im Parlament.