Corona-Regeln am Arbeitsplatz: Das ändert sich ab jetzt

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Corona-Regeln ab 20. März: Das ändert sich am Arbeitsplatz
Ab dem 20. März bleibt es Arbeitgebern selbst überlassen, ob sie ihren Mitarbeitenden weiterhin Corona-Tests am Arbeitsplatz anbieten.
Corona-Regeln ab 20. März: Das ändert sich am Arbeitsplatz
Matthias Balk (dpa)

Viele Corona-Maßnahmen sind seit dem 20. März passé. Auch für Arbeitnehmer in Deutschland zieht das einige Folgen nach sich. Welche neuen Regeln gelten in den Betrieben?

Das Ende zahlreicher Corona-Regeln ab dem 20. März bedeutet für viele Menschen in Deutschland auch die Rückkehr aus dem Homeoffice ins Büro. Das Bundeskabinett hat dazu an diesem Mittwoch (16. März 2022) eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums beschlossen. Die Arbeitgeber sollen selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept entsprechende Maßnahmen festlegen.

Auch das regionale Infektionsgeschehen soll dabei berücksichtigt werden. Was ändert sich also konkret? Zum einen entfällt die Homeoffice-Pflicht, zum anderen müssen die Unternehmen nicht mehr die 3G-Regel am Arbeitsplatz prüfen.

Schluss mit Homeoffice und 3G: Das ändert sich ab 20. März in den Betrieben

Weitere Schutzmaßnahmen sind den Arbeitgebern überlassen. Die Verantwortlichen sollen dem Beschluss zufolge entsprechend prüfen, ob sie den Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen. Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht sollen Betriebe künftig selbst entscheiden.  Die neuen Regeln gelten ab 20. März und sind zunächst bis einschließlich 25. Mai dieses Jahres in Kraft.

Schon als der Entwurf der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung öffentlich wurde, gab es Kritik. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnte davor, den Schutz vor Corona am Arbeitsplatz zu vernachlässigen. "Die Pandemie ist eben noch nicht vorbei", sagte Vorstandsmitglied Anja Piel der Berliner Morgenpost. "Arbeitsschutz darf ab Ende März keinesfalls zur Privatsache der Beschäftigten werden." Auch Industrieverbände wie der Maschinenbauverband VDMA, der Bundesverband der Deutschen Industrie und die Gewerkschaft IG Metall kritisierten die Pläne der Regierung. "Die körperliche Unversehrtheit der Beschäftigten wird aufs Spiel gesetzt", so Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall.

Selbst Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zeigte sich im Vorfeld besorgt: "Wir müssen weiter dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz kein Infektionsort wird." Ob der neue Beschluss, die Verantwortung in die Hände der Betriebe zu legen, dies auch tatsächlich erreicht, wird sich noch zeigen. Heil warb angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen dafür, dass Betriebe und ihre Beschäftigten weiterhin sogenannte Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern. "Abstand halten, Maske tragen und regelmäßig lüften haben sich bewährt. (...) Wir alle müssen besonnen und verantwortlich handeln", erklärte der Minister am Mittwoch.

Derzeit sind Arbeitgeber noch verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche Tests anzubieten. Wo es nicht durch andere Maßnahmen genügend Schutz gibt, gilt derzeit auch noch eine Maskenpflicht. Neben diesen Regeln gelten betriebliche 3G-Regelungen, nach denen Beschäftigte Impf-, Genesenen- oder Testnachweise mitführen müssen. Homeoffice-Angebot ist Pflicht, wenn es von der Art der Arbeit her möglich ist.

mit dpa