Um Menschen in verletzlichsten Momenten zu begleiten, brauche es medizinische Kompetenz, Feingefühl und großes Vertrauen, das zerstört werde, wenn eine übergeordnete Institution eingreife.
In auswegloser Lage einem Eltern-Wunsch nach einem Abbruch nicht nachzukommen, sei «unterlassene Hilfeleistung», hatte Volz kürzlich zudem in einer Mitteilung betont.
Die Position des Klinikums Lippstadt - Christliches Krankenhaus
Mit der Fusion hat das EKH den Betrieb auf die katholische Dreifaltigkeits-Hospital GmbH übertragen. Das Klinikum sei verpflichtet, «die katholischen Belange hinsichtlich der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu beachten», heißt es in der Dienstanweisung an Volz. «Demgemäß ist es nicht gestattet, Schwangerschaftsabbrüche in dieser Einrichtung durchzuführen.» Das Verbot gelte im stationären und ambulanten Bereich.
Volz muss laut Arbeitgeber auch sicherstellen, dass die Anweisung allen Mitarbeitenden bekannt ist und umgesetzt wird. «Verstöße gegen diese Dienstanweisung können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.»
Abbrüche dürften noch vorgenommen werden, wenn «Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr sind», erläutert eine Klinik-Sprecherin auf dpa-Anfrage. Pro Jahr sei es lediglich zu rund 15 Abbrüchen aus medizinischen Gründen gekommen. Das Klinikum will das «erfolgreiche Arbeitsverhältnis» mit Volz «auf Grundlage der im Gesellschaftsvertrag gemeinsam vereinbarten ethischen Kriterien vertrauensvoll» fortsetzen. Sein Einsatz verdiene «höchste Anerkennung». Unter der Leitung von Volz stieg die Zahl der Geburten erheblich.
Ärztekammer hält Anweisung für unethisch
Die regionale Ärztekammer Westfalen-Lippe zeigt sich solidarisch mit Volz und seinem Vorgehen gegen das Verbot. «Es ist unethisch und nicht akzeptabel, erst dann zu handeln, wenn das Leben der Mutter akut gefährdet ist», meint Verbandspräsident Hans-Albert Gehle. Ärztinnen und Ärzte dürften «nicht gezwungen werden, einen Schwangerschaftsabbruch zu unterlassen, wenn sie Schwangeren in einer Notlage helfen wollen.»
Das Erzbistum Paderborn kritisiert dagegen, Volz stelle die ethische Ausrichtung des Klinikums öffentlich infrage. Der neue Gesellschaftervertrag «verankert den umfassenden Schutz des Lebens ausdrücklich sowohl am Beginn als auch am Ende», heißt es laut Mitteilung. Und: Kirchlich getragene Einrichtungen «tragen zur ethischen Werte-Vielfalt des Gesundheitswesens in einer pluralen Gesellschaft bei.»
Wie geht es weiter?
Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Hamm war gescheitert, daher nun der Termin am 8. August. Kläger Volz sagt: «Ich habe unendlich viele Zuschriften bekommen, dass ich kämpfen soll». Er sei bereit, notfalls den Weg durch weitere gerichtliche Instanzen zu gehen. Arbeitsrechtler Till Müller-Heidelberg, der ihn vertritt, meint: «Die Forderung, katholische Moral- und Ethikvorstellungen arbeitsrechtlich durchzusetzen, widerspricht - bis auf wenige Ausnahmen - nicht nur der europäischen Rechtsprechung, sondern auch der deutschen.»