Das Bündnis Sahra Wagenknecht zweifelt am amtlichen Endergebnis vom Februar und will neu auszählen lassen. Der Wahlprüfungsausschuss hat eine erste Entscheidung getroffen. Wagenknecht übt Kritik.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags mit dem Anliegen gescheitert, die Stimmen der Bundestagswahl vom Februar neu auszählen zu lassen. Die Mehrheit im Ausschuss hält die Einsprüche des BSW für unbegründet, wie der Vorsitzende Macit Karaahmetoğlu (SPD) in Berlin mitteilte. Die AfD wurde überstimmt.
«Der Wahlprüfungsausschuss hat die Einsprüche des BSW sehr, sehr ernst genommen und das alles penibel, genau überprüft», sagte Karaahmetoğlu. Es seien Akten von mehr als 1.000 Seiten durchgearbeitet worden. Doch ist das Ergebnis aus Sicht der Mehrheit: Der Sachvortrag des BSW habe sich «in allen Teilen» als unzutreffend herausgestellt, sagte der Vorsitzende.
Als nächstes ist das Plenum des Bundestags am Zug. Folgt die Mehrheit dort wie erwartet dem Votum des Ausschusses, will das BSW klagen. Das letzte Wort dürfte also das Bundesverfassungsgericht haben.
Extrem knapp vorbei an der Fünf-Prozent-Hürde
Das BSW war laut amtlichem Endergebnis der Bundestagswahl vom 26. Februar mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen extrem knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Nach Angaben der Partei fehlten bundesweit 9.529 Stimmen. Sie geht von Zählfehlern aus und nimmt an, dass das BSW eigentlich im Parlament sitzen müsste.
Seit Monaten setzt sie sich für eine Neuauszählung ein. Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses erhielten teils Zehntausende E-Mails, die dem Anliegen Nachdruck verleihen sollten. Mit dem negativen Votum des Ausschusses war aber gerechnet worden, seit vor einigen Tagen eine entsprechende Beschlussempfehlung bekanntgeworden war.
Wagenknecht: Wie eine «Bananenrepublik»
Parteigründerin Sahra Wagenknecht übte scharfe Kritik am Verfahren. Das Ergebnis des Wahlprüfungsausschusses habe von vorneherein festgestanden, sagte Wagenknecht der Deutschen Presse-Agentur. «Deutschland hat die Wahlprüfung einer Bananenrepublik. Die Abgeordneten sind Richter in eigener Sache. Diese Regel aus der Kaiserzeit ist völlig inakzeptabel.»
Juristen des BSW hätten bereits an einer Klage gearbeitet, fügte sie hinzu. «Wenn der Bundestag sich gegen ein korrektes Wahlergebnis entscheidet, wird die Klage schnellstmöglich eingereicht.» Sie hoffe auf eine zügige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. «Von den vier Jahren einer Legislatur ist ein dreiviertel Jahr wegen der Verschleppung des Wahlprüfungsausschusses bereits um.»