Außerdem ermöglicht sie die Abschiebung von Asylsuchenden in sogenannte Return Hubs in Staaten außerhalb der EU. Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren einzurichten.
Abgelehnte Asylbewerber sollen zudem verpflichtet werden, aktiv an ihrer Rückführung mitzuwirken. Migranten, die das verweigern, müssten demnach europaweit mit der Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder der Beschlagnahme der Reisedokumente rechnen.
Zusätzliche Verschärfung ohne Befassung im Bundestag
EU-Verordnungen treten, wenn sie zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Mitgliedstaaten und der Kommission final abgestimmt sind, unmittelbar in Kraft – ohne Gesetzgebungsverfahren im Bundestag.
Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), sagte, ihm fehle jedes Verständnis dafür, dass sich deutsche Sozialdemokraten im Europaparlament gegen die Rückführungsverordnung positioniert hätten. «In Berlin die Migrationswende vereinbaren und sie in Brüssel versuchen zu blockieren – das geht nicht.»
Binnengrenzkontrollen werden wohl noch eine Weile bleiben
Krings sagte weiter, die Umsetzung der GEAS-Reform sei wichtig, dennoch gelte: «Solange es noch eine illegale Weiterwanderung von Schutzsuchenden nach Deutschland gibt, bleibt der Schutz unserer nationalen Grenzen unverzichtbar.»
Auf Kritik an der Verlängerung der deutschen Binnengrenzkontrollen – aktuell gelten sie an allen Landgrenzen bis September – hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mehrfach betont, Voraussetzung für ein Ende dieser Kontrollen, die im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen sind, sei ein effektiver EU-Außengrenzschutz.
Schon jetzt kommen weniger Asylsuchende
Dobrindt hatte die in den vergangenen Jahren schrittweise ausgeweiteten Grenzkontrollen im Mai nach seinem Amtsantritt intensiviert und angeordnet, fortan auch Asylsuchende zurückzuweisen. Zuvor waren lediglich Menschen ohne Asylgesuch sowie Ausländer mit Wiedereinreisesperre zurückgewiesen worden. Ausnahmen von der neuen Regelung gelten für vulnerable Gruppen wie etwa Schwangere, Kranke und Kinder.
Laut Bundesregierung hat die Bundespolizei im vergangenen Jahr 62.959 unerlaubte Einreisen festgestellt. Das entsprach einem Rückgang um etwa 25 Prozent im Vergleich zu 2024. Knapp zwei Drittel der als unerlaubt eingereist festgestellten Ausländer wurden zurückgewiesen. Unter ihnen waren den Angaben zufolge 996 Menschen, die ein Schutzbegehren äußerten.