Deutschlands höchstes Finanzgericht erklärt die Grundsteuer-Reform für rechtens. Doch Immobilieneigentümer und Steuerzahlerbund wollen sich nicht geschlagen geben.
Die seit Anfang des Jahres geltende Grundsteuer-Reform des Bundes ist rechtens und verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Der Bundesfinanzhof in München (BFH) hat in zweiter Instanz die Klagen von Immobilieneigentümern aus Köln, Berlin und Sachsen gegen die Neuregelung zurückgewiesen. Das verkündete der 2. BFH-Senat unter Leitung seiner Vorsitzenden Franceska Werth.
Die Kläger sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil die Finanzämter die Grundsteuer aufgrund pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwert festsetzen dürfen. Der Eigentümerverband Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler kündigten anschließend Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe an.
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen und trifft quasi die gesamte Bevölkerung, obwohl nur Eigentümer die Grundsteuer zahlen müssen. Doch Vermieter legen die Kosten üblicherweise auf ihre Mieter um. Ein Hauptkritikpunkt des Eigentümerverbands Haus & Grund und vieler Kläger ist, dass die Finanzämter die Mieteinnahmen in vielen Fällen zu hoch angesetzt hätten. «Es ist für viele Menschen eine wirkliche Belastung», sagte Reiner Holznagel, der Präsident des Steuerzahlerbunds.
Pauschale Durchschnittswerte erlaubt
Der Bundesfinanzhof als Deutschlands höchstes Finanzgericht sieht in der Verwendung pauschaler Durchschnittswerte jedoch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Pauschale Festsetzung bedeutet, dass die Finanzämter nicht Mieteinnahmen und Bodenwert für jede Wohnung einzeln ermitteln müssen, sondern sich mit Durchschnittswerten begnügen dürfen.
Diese Pauschalierung sei «verfassungsrechtlich vertretbar», sagte die Senatsvorsitzende Werth. Der Gesetzgeber darf sich laut BFH am Regelfall orientieren und muss nicht für jede Einzelheit eine Sonderregelung treffen. Die Bewertungsvorschriften der neuen Grundsteuer sind laut BFH realitätsgerecht – und die Auswirkungen bei der Festsetzung der Grundsteuer so gering, dass diese noch verfassungsrechtlich hinnehmbar sind.
Für Eigentümer und Mieter ändert sich nichts
Für Immobilieneigentümer – und damit auch Mieter – ändert sich nun erst einmal nichts: Die Finanzämter können die Grundsteuer weiter nach dem neuen Gesetz erheben. Verfassungsbeschwerden haben keine aufschiebende Wirkung. In den drei vom BFH verhandelten Revisionsverfahren aus Köln, Berlin und Sachsen ging es um das sogenannte Bundesmodell, das in elf Bundesländern gilt. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Regelungen getroffen, doch auch gegen diese Ländergesetze wehren sich zahlreiche Eigentümer.
Millionenfacher Einspruch, mehr als zweitausend Klagen
Steuerzahlerbund und Haus & Grund halten die Ungenauigkeiten des Bundesmodells bei der Festsetzung der Grundsteuer für zu groß:
«Wir denken, dass der Toleranzbereich in vielen Punkten überschritten ist und wollen deswegen den Weg nach Karlsruhe einschlagen», sagte Kai Warnecke, der Präsident von Haus & Grund. Bundesweit hatten nach Angaben des Augsburger Rechtswissenschaftlers Gregor Kirchhof 2,8 Millionen Eigentümer Einspruch gegen die Grundsteuerwertbescheide ihrer Finanzämter eingelegt.