Nach der Bundestagswahl beschert eine Party der AfD Ärger mit ihrem Vermieter in Berlin. Ein Gericht stellt Vertragsverletzungen fest. Gleichwohl geht die Sache für die Partei gut aus.
Wegen ihrer Wahlparty nach der Bundestagswahl muss die AfD ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im kommenden Jahr räumen – deutlich früher als im Mietvertrag vereinbart. Gegen eine sofortige Räumung der Flächen im Bezirk Reinickendorf hat sich die Partei aber erfolgreich vor dem Landgericht Berlin gewehrt.
Mit der Party nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei zwar Vertragsverletzungen begangen, erklärte Richter Burkhard Niebisch. Eine fristlose Kündigung rechtfertige dies allerdings nicht, da es zuvor keine Abmahnung gab.
«Ein großer Tag für meine Partei. Sie sehen mich sehr glücklich», sagte der stellvertretende AfD-Bundessprecher und Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk, der seine Partei in der mündlichen Verhandlung vertrat.
Räumung zum 30. September 2026
Nach dem Urteil muss die Partei den Großteil ihrer Räume zum 30. September 2026 räumen. Den restlichen Bereich muss sie spätestens zum 31. Dezember 2026 verlassen haben. Diese Fristen beruhen auf Sonderkündigungsrechten, die die AfD auch anerkannt hat. Der Mietvertrag selbst ging bis Ende 2027.
Gegen das Urteil kann Berufung beim Berliner Kammergericht, der nächsthöheren Instanz, eingelegt werden. Dafür haben die Beteiligten einen Monat Zeit, sobald es ihnen schriftlich vorliegt.
Urteil nicht rechtskräftig
Der Kläger ließ zunächst offen, ob er das Urteil akzeptiert. «Zum Urteil selbst können wir, gleichgültig wie dieses ausfällt, erst nach Vorlage der Ausfertigung und Analyse der Urteilsbegründung Stellung nehmen», teilte der österreichische Investor Lukas Hufnagl bereits am Donnerstag mit. Er muss nach dem Urteil die Kosten für das Verfahren zahlen. Hintergrund ist, dass er eine sofortige Räumung gerichtlich nicht durchsetzen konnte.
Der Kläger hatte allerdings bereits am Rande der Verhandlung durchblicken lassen, dass es ihm vor allen Dingen um den Räumungstitel geht. Damit kann er sofort den Gerichtsvollzieher beauftragen, sollte die AfD die ersten Räume nicht zum 30. September 2026 verlassen.