Wichtige Änderungen im März 2025: Was Verbraucher wissen müssen

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Der März 2025 bringt viele neue Entwicklungen, von geänderten Zugverbindungen bis zu Naturschutzauflagen. Auch die Umstellung auf Sommerzeit und neue Regelungen für E-Scooter stehen an.

Der Frühling steht vor der Tür und bringt im März 2025 einige wichtige Anpassungen mit sich, die Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen werden.

Einige bedeutende Entwicklungen sind insbesondere im Bereich des Flugverkehrs und der Bahn zu beobachten. Ein kurzer Überblick:

Änderung bei Krankenkassenbeiträgen für Rentner

Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung, die bereits zum Jahreswechsel für viele Arbeitnehmer gestiegen sind, betreffen ab März 2025 auch Rentnerinnen und Rentner. Die Höhe der Beiträge variiert je nach Krankenkasse und führt zu einer Reduktion der ausgezahlten Renten. Einen detaillierten Überblick über die Auswirkungen der Anpassungen finden Sie in einem separaten Artikel.

Sommerzeit bringt Zeitumstellung

Deutschland stellt am letzten Sonntag im März auf die Sommerzeit um. Die Uhren werden in der Nacht des 30. März von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt. Interessante Fakten zur Zeitumstellung finden Sie hier.

Mehr Zugverbindungen durch Deutschland

Die Deutsche Bahn erweitert ihr Angebot um einen Direktzug, der Städte wie Rostock, Berlin, Leipzig, Frankfurt und Stuttgart verbindet. Erstmalig am 8. März wird ein ICE innerhalb von zehn Stunden von München nach Rostock verkehren. Allerdings bleibt der Berliner Tiefbahnhof im März baustellenbedingt teilweise gesperrt; zwischen dem 21. und 24. März werden sogar alle acht Gleise außer Betrieb gesetzt.

Erweiterte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Italien

Easyjet erhöht die Frequenz der Flüge zwischen Deutschland und Italien ab März. Sechs neue Strecken werden hinzugefügt: Direktflüge zwischen Hamburg/Frankfurt und Mailand/Rom, sowie Düsseldorf und Mailand und München und Rom. 

Einschränkungen bei der Gartenarbeit ab 1. März

Mit dem Frühling tritt ab dem 1. März eine verschärfte Naturschutzverordnung in Kraft, die das Schneiden von Hecken bis Ende September untersagt, um Flora und Fauna zu schützen. Verstöße können zu erheblichen Geldstrafen führen.

Zusammentreten des neuen Bundestages

Der neu gewählte Bundestag trifft sich spätestens am 25. März zu seiner konstituierenden Sitzung, nach der Wahl vom 23. Februar, gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes. In dieser Sitzung wird die neue Präsidentin oder der Präsident sowie dessen Stellvertretung gewählt, wodurch die neue Legislaturperiode beginnt.

Start der christlichen Fastenzeit

Die Fastenzeit beginnt am Aschermittwoch, dem 5. März. Viele Menschen verzichten aus traditionellen oder gesundheitlichen Gründen auf Fleisch, Alkohol oder Süßigkeiten. Die Fastenzeit endet am 20. April, dem Ostersonntag.

Neue Versicherungskennzeichen für E-Scooter und Mofas

Ab März 2025 müssen neue Versicherungskennzeichen für Mopeds, Mofas und E-Scooter angebracht werden. Ab dem 1. März ist das bisherige blaue Kennzeichen ungültig und wird durch ein grünes ersetzt. Diese Kennzeichen sind unter anderem beim ADAC ab rund 45 Euro erhältlich. Ein falsches Kennzeichen kann im Schadensfall gravierende rechtliche Folgen nach sich ziehen.

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