Neue Gesetze: Aldi, Mindestlohn, Dieselfahrverbote - das ändert sich zum 1. April 2019
Autor: Annika Seidel
Berlin, Sonntag, 31. März 2019
Ab April gelten in mehreren Großstädten Deutschlands Dieselfahrverbote. Zudem steigt nicht nur der Mindestlohn, sondern auch die Gehälter von Bundesbeamten. Und bei Aldi ändert sich etwas an der Gemüsetheke. Wir haben alle Neuerungen zum 1. April 2019 für Sie zusammengestellt.
Neue Gesetze und Regelungen gibt es jeden Monat in Deutschland. Auch zum 1. April 2019 treten einige Änderungen in Kraft, beispielsweise bei den Themen Mindestlohn, Ministergehälter, Aldis Gemüsetheke, Google+, Telekom, Dieselfahrverbote. Ein Überblick.
Änderungen zum 1. April 2019: Dieselfahrverbote in mehreren Großstädten
Am dem 1. April 2019 gelten in Köln, Bonn und Stuttgart Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge der Klassen Euro 1 bis 4. Zusätzlich gilt das Fahrverbot in Bonn für Benziner der Klassen 1 bis 3 und in Köln für die Klassen 1 bis 2. In Köln ist es dann in der ganzen Umweltzone der Innenstadt sowie in einigen Stadtteilen verboten, mit alten Dieselautos zu fahren. Demgegenüber sind in Bonn und Stuttgart nur einzelne Straßen von dem Verbot betroffen.
Änderungen zum 1. April 2019: Höherer Mindestlohn
Für Zeit- und Leiharbeiter steigt der Mindestlohn am 1. April 2019 von 9,49 Euro auf 9,79 Euro pro Stunde. Zuvor wurden bereits in anderen Branchen der Großteil des Mindestlohns zum Jahresbeginn angehoben.
Erhöhung der Beamtenbezüge
Die Gehälter der Regierungsmitglieder, des Bundespräsidenten und der Bundesbeamten steigt im April um 3,09 Prozent. Damit verdient die Bundeskanzlerin Angela Merkel rund 600 Euro mehr im Monat. Daneben steigen die Ministergehälter um etwa 500 Euro sowie das Amtsgehalt des Bundespräsidenten und die Rente der vorherigen Präsidenten um circa 660 Euro.
Diese Erhöhungen sieht das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz vor. Schon letztes Jahr bekamen die Beamten 2,99 Prozent mehr Gehalt. Auch 2020 steigt der Lohn noch einmal um 1,06 Prozent.
Congstar-Kunden müssen zur Telekom wechseln
Zum 1. April 2019 sollen alle Verträge von Congstar-Kunden in Telekom-Verträge umgewandelt werden. Congstar hat bekannt gegeben, sein Geschäftsmodell zu ändern, um sich strategisch weiterentwickeln zu können. Bei der Maßnahme werden automatisch alle Verträge bei Congstar zur Telekom überführt, worüber die Kunden aber vorab informiert werden.
Allerdings gibt es für Vertragsbesitzer kein Sonderkündigungsrecht, weil Betroffene keine Nachteile erfahren würden. Alle Preise und bestehenden Dienste sollen demnach gleich bleiben. Congstar will darüber hinaus weiterhin eigenständig bleiben. Lediglich sollen Kunden des Anbieters in Zukunft Angebote der Telekom erhalten und umgekehrt.