Eine 54-jährige Frau und ihr sieben Monate alter Enkel sterben bei einem Unfall bei Baden-Baden. Der Fahrer ist betrunken und bekifft - und flieht aus Angst um seinen Führerschein vom Unfallort.
Der Fall machte fassungslos: Betrunken und unter dem Einfluss von Drogen soll ein 48-Jähriger bei Baden-Baden eine 54-Jährige und ihren sieben Monate alten Enkel angefahren und dann geflüchtet sein. Sowohl die Großmutter als auch das Baby starben.
Der Unfall ereignete sich bereits am 13. Juli 2018, jetzt wird der Fall in Rastatt verhandelt. Zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Rastatt hat der angeklagte Autofahrer die Tat eingeräumt. Über seinen Anwalt ließ er mitteilen, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen zuträfen.
Angeklagter hatte "Angst um seinen Führerschein"
Anschließend sagte er am Montag auch selbst zur Sache aus und gab an, dass er an den Unfall keine Erinnerung habe. "Ich habe nur gemerkt, dass ich was umgefahren habe." Aus Angst um seinen Führerschein habe er nach dem Unfall nicht angehalten.
Dem 48-Jährigen wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, nach reichlichen Konsum alkoholischer Getränke und von Cannabis mit seinem Auto von einer Gaststätte in Richtung seiner Wohnung gefahren zu sein, in einer leichten Kurve in Gaggenau alkohol- und drogenbedingt von der Fahrbahn abgekommen zu sein und die Großmutter, die auf dem Gehweg den Kinderwagen mit ihrem sieben Monate alten Enkelkind schob, erfasst und beide getötet zu haben.
48-Jähriger lässt sterbendes Kleinkind zurück
Der 48-Jährige, der sich vor Gericht als drogen- und alkoholabhängig bezeichnete, soll den kleinen Jungen und seine Oma zurückgelassen haben. Die Frau starb sofort, der Junge Stunden später in einem Krankenhaus. Am Unfallort blieb ein Nummernschild zurück und brachte die Polizei auf die Spur des Mannes. Er wurde zweieinhalb Stunden später bei einem Bekannten angetroffen.
Im Zuge der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten fand die Polizei auch eine Indoor-Marihuanaplantage mit 48 Stauden. Angeklagt ist der 48-Jährige unter anderem wegen fahrlässiger Tötung sowie wegen Fahrerflucht und Drogenbesitzes (Az.: 11 Ls 301 Js 9879/18).
Im Gerichtssaal fanden wegen des großen Publikumsinteresses am Montag nicht alle Besucher Platz. Das Gericht hat zahlreiche Zeugen sowie zwei Sachverständige geladen. Ein Urteil könne am 17. Mai fallen.rowa/mit dpa