Zensus 2022: In Bayern müssen über 90.000 Personen noch einmal befragt werden - was ist der Grund?

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Der Zensus 2022 geht in die zweite Runde: In Bayern werden stichprobenartig nochmals rund 90.000 Personen befragt.
Zensus 2022
Daniel Karmann/dpa

Der Zensus 2022 ist noch nicht vorbei. In Bayern starten jetzt die "Wiederholungsbefragungen". Rund 90.000 Haushalte werden landesweit noch einmal befragt. Doch warum der ganze neuerliche Aufwand?

  • Zensus 2022: Wer jetzt nochmal befragt wird
  • Warum eine Wiederholungsbefragung nötig ist
  • Diese Fragen werden gestellt

Im Mai starteten in Deutschland die Befragungen zum Zensus 2022. Nun geht es in die zweite Runde: In den vergangenen Wochen haben landes- und bundesweit bereits mehrere Millionen Haushalte an den Befragungen teilgenommen. Auch in Bayern starten die sogenannten Wiederholungsbefragungen. Doch warum? 

Zensus 2022: Start der Wiederholungsbefragung  

"Die Wiederholungsbefragung dient der Qualitätssicherung der Ergebnisse beim Zensus 2022", heißt es in der offiziellen Erklärung von zensus2022.de. Die daraus gewonnenen Angaben werden anschließend mit den Ergebnissen der ersten Befragung abgeglichen - so werden mögliche Messfehler gefunden und korrigiert. 

Bundesweit nehmen vier Prozent der bereits befragten Haushalte und Wohnheime an der Wiederholungsbefragung teil. Diese werden stichprobenartig ausgewählt. In Bayern betrifft das "rund 90.000 Personen, die ein zweites Mal angesprochen und um ihre Mitarbeit gebeten werden", so das Bayerische Landesamt für Statistik

Ähnlich wie bei der ersten Befragung erhalten die ausgewählten Haushalte zunächst eine Mitteilung im Briefkasten. Diese enthält unter anderem das Datum und die Uhrzeit der Befragung, sowie weiterführende Informationen.

Wiederholungsbefragungen sollen im Oktober zu Ende sein

Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger soll dabei möglichst wenig Aufwand entstehen. Die Fragen beschränken sich "auf mehrere Kernmerkmale, wie zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Wohnungsstatus".

Zum Befragungstermin weisen sich die Erhebungsbeauftragten mit einem entsprechenden Ausweis aus. Für die befragten Bürgerinnen und Bürger gilt erneut die gesetzliche Auskunftspflicht. Was bei einer Nicht-Teilnahme an der Befragung droht, liest du hier.

Während die Erstbefragungen bereits zu über 80 Prozent abgeschlossen sind, laufen die Wiederholungsbefragungen erst jetzt an. Diese sollen "bis Ende Oktober abgeschlossen sein", erklärt etwa die Stadt Bayreuth in einer Pressemitteilung. 

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