Neues Polizeigesetz in Bayern: Droht uns der Überwachungsstaat?
Autor: Klaus Angerstein
München, Mittwoch, 04. April 2018
Bayern bekommt ein neues Polizeiaufgabengesetz. Größere Befugnisse für die Polizei sollen Terror verhindern. Kritiker sprechen von "Überwachungsbehörde".
In seiner 123. Sitzung beschäftigte sich das Plenum des bayerischen Landtags Anfang Februar in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts. Im Juli 2017 hatte man in einem ersten Schritt Befugnisse der Polizei bereits erweitert. Zur Begründung führte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) an, es gelte Anpassungen an EU-Recht vorzunehmen, in erster Linie angesichts der islamistischen Anschlagsgefahr eine effiziente Terrorabwehr zu ermöglichen.
Erweiterte polizeiliche Befugnisse: Anschläge vereiteln
Ziel: Mögliche Anschlagspläne potenzieller Gefährder bereits im Ansatz erkennen und vereiteln. Zu diesem Zweck sollen die präventiv-polizeilichen Eingriffsbefugnisse erweitert werden. "Es ist seit jeher Bayerns Wesenskern, alles Menschenmögliche für die Sicherheit der Bürger in unserem Land zu tun", so Herrmann zur Begründung.
Überwachung: Polizei setzt immer mehr auf automatische Gesichtserkennung
Mehr Überwachung: Kameras, WhatsApp & Co.
Seit letztem Juli bereits in Kraft getreten ist eine Erhöhung der Präventivhaft von 14 Tagen auf drei Monate, mit der Möglichkeit einer Verlängerung durch Richterbeschluss. Gefährder können durch elektronische Fußfesseln an die Leine gelegt werden. In dem 110 Seiten starken Entwurf geht es jetzt zusätzlich darum, Kameraaufzeichnungen länger zu speichern und die Überwachung verschlüsselter Kommunikationskanäle wie WhatsApp zu ermöglichen. Body-Cam-Aufzeichnungen, wenn der Polizist eine private Wohnung betritt, sind auch schon möglich.
Neues Polizeigesetz erlaubt Einsatz von Handgranaten
Selbst den Einsatz von Handgranaten lässt das Gesetz in seiner Neufassung zu. Kein Wunder, dass derlei weitreichende Befugnisse für die Polizei nicht nur der Landtags-Opposition, sondern auch Datenschützern und Verfassungsrechtlern zu weit gehen. Den Grünen etwa. Für deren Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze ist unklar, wie die drohende Gefahr rechtlich ausgelegt werden solle.
Ein Mehr an Sicherheit zulasten der Freiheit
Seitens der Freien Wähler erfolgte der Hinweis, der Gesetzentwurf beschränke sich nicht nur auf terroristische Gefährder, sondern könne auf jeden angewendet werden. Ein solches vermeintliches Mehr an Sicherheit zulasten der Freiheit stieß auch bei der SPD auf Kritik. Dass es um das rechte Verhältnis von Freiheit und Sicherheit geht, wollte selbst Florian Herrmann von der CSU nicht in Abrede stellen.
"Widerspricht Artikel 13 des Grundgesetzes"
Deutlicher wurde Bayerns oberster Datenschützer Thomas Petry. Wenn die Polizei mit laufender Kamera eine private Wohnung betrete, widerspreche das dem Artikel 13 des Grundgesetzes. Auch für den Erlanger Verfassungsrechtler Markus Krajewski geht der Gesetzentwurf zu weit. Er arbeitet derzeit an einer Popularklage.
Popularklage - was ist das?
Als Popularklage bezeichnen Juristen eine Klage, die auch von jemandem erhoben werden kann, der in seinen eigenen Rechten nicht verletzt wurde. Er handelt damit gleichsam für andere oder die Allgemeinheit. Während eine solche Popularklage in Deutschland unüblich ist, ist sie in der Verfassung des Freistaates Bayern ausdrücklich vorgesehen. Hier wird jedermann die Möglichkeit eingeräumt, Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einzulegen. Dabei kann jedes Gesetz mit der Behauptung vorgelegt werden, ein in der Landesverfassung verankertes Grundrecht werde verletzt. In diesem Punkt hat die bayerische Verfassung sicher Vorbildcharakter.