Viele Betreiber von Gaststätten, Biergärten oder Hotels wissen von der Änderung des Gültigkeitszeitraums eines PCR-Test offenbar noch nichts. Auf vielen Webseiten heißt es nämlich noch, dass der PCR-Test 48 Stunden alt sein dürfe. In der Änderung der 12. BayIFSMV vom 25. Mai wird jedoch deutlich, dass Antigen-Schnelltests und PCR-Test gleichwertig behandelt werden.
Auch Antigen-Schnelltests und Selbsttest erlaubt
Deutlich schneller funktionieren die Antigen-Schnelltests und Selbsttests. Ein Ergebnis hat man in der Regel bereits nach 15 bis 20 Minuten.
Bei Antigen-Schnelltests gilt ebenfalls, dass die Testung grundsätzlich bei den lokalen Testzentren, den niedergelassenen Ärzten, den Apotheken und den Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Teststellen möglich ist. Der Schnelltest ist ebenfalls 24 Stunden lang gültig.
Bei den Selbsttests gilt: Sie müssen vor Ort und unter Aufsicht des Gaststättenbetreibers oder einer vom Betreiber beauftragten Person durchgeführt werden.
Trotz Corona-Lockerungen: Diese Hygiene-Regeln gelten weiterhin
Trotz der Corona-Lockerungen müssen dennoch Hygiene-Regeln eingehalten werden. Für Bayern gilt seit 6. Mai das "Rahmenkonzept Gastronomie" der Bayerischen Staatsregierung. Für Gäste gelten folgende Maßnahmen:
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- Gäste müssen eine FFP2-Maske im Innen- und Außenbereich tragen. Am Tisch darf die FFP2-Maske abgenommen werden.
- Zwischen allen Gästen, für die die Kontaktbeschränkung gilt, ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.
- Das gemeinsame Sitzen ohne Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, für die im Verhältnis zueinander die Kontaktbeschränkung nicht gilt.
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