Überraschung vor Gericht: Urteil nach Kinderporno-Vorwürfen gegen Ex-Theaterchef aus Bayern gefallen

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Nach seinem Prozess wegen sexuellen Missbrauchs hatte Thomas Pekny das Gericht als freier Mann verlassen. Nun gab es ein neues Verfahren gegen den Ex-Theaterchef - Überraschung inklusive.

Update vom 08.02.2024, 13.39 Uhr: Bewährungsstrafe für Ex-Theaterchef Thomas Pekny

Wegen des Abrufens kinder- und jugendpornografischer Inhalte aus dem Internet ist der frühere Theaterintendant Thomas Pekny zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Zudem muss der ehemalige Chef der Komödie im Bayerischen Hof 5000 Euro an den Kinderschutzbund München zahlen, beschloss das Amtsgericht München am Donnerstag (8. Februar 2024). Pekny war überraschend nicht zu dem Prozess erschienen. Seine Verteidiger begründeten dies mit gesundheitlichen Problemen: "Es geht ihm alles andere als gut."

Die Prozessbeteiligten zogen sich daraufhin zu einem Rechtsgespräch zurück. Im Anschluss erläuterte die Richterin, dass aufgrund der aktuellen persönlichen Situation des Angeklagten "Zweifel an der Durchführbarkeit der Hauptverhandlung für geraume Zeit" bestünden und deshalb in ein Strafbefehlsverfahren gewechselt werde. 

Pekny gilt nun als vorbestraft. Er hatte mehrfach kinder- und jugendpornografische Inhalte im Internet abgerufen. Bei einer Durchsuchung seines Hauses wegen anderer Ermittlungen waren mehr als 100 Dateien auf seinem Laptop gefunden worden.

Ursprungsmeldung vom 08.02.2024, 7.42 Uhr: Kinderpornografie-Vorwürfe gegen Ex-Theaterchef aus Bayern - jetzt beginnt der Prozess

Vor dem Amtsgericht München beginnt am Donnerstag (8. Februar 2023) um 9 Uhr ein neuer Prozess gegen den früheren Theaterintendanten Thomas Pekny. Der ehemalige Chef der Komödie im Bayerischen Hof ist angeklagt, weil er mehrfach kinder- und jugendpornografische Inhalte im Internet abgerufen haben soll. Das Amtsgericht hat nur einen Verhandlungstag für den Prozess angesetzt. Demnach könnte am Donnerstag auch gleich das Urteil fallen. 

Es geht um insgesamt knapp 150 Dateien, die auf seinem Computer gefunden worden sein sollen, als sein Haus wegen anderer Ermittlungen gegen ihn durchsucht wurde.

Ex-Theaterchef Thomas Pekny wieder vor Gericht - Urteil könnte schon heute fallen

Abgerufen worden waren die Dateien laut Staatsanwaltschaft in einem Zeitraum über zwei Jahre. Einige Mädchen, denen auf den Bildern, die sich auf Peknys Computer befunden haben sollen, sexuelle Gewalt angetan wurde, schätzten die Ermittler auf zwischen zwei und sechs Jahre. 

Peknys Anwalt Florian Zenger wollte sich auf Anfrage zunächst nicht zu den Vorwürfen und dem neuen Prozess gegen seinen Mandanten äußern.

Es ist nicht der erste Prozess gegen Pekny. Ende Juli 2021 war er aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Frauen freigesprochen worden. Das Landgericht München I kam damals in seinem Urteil zu dem Schluss, dass kein Tatnachweis geführt werden konnte. Pekny hatte die Vorwürfe im Prozess strikt zurückgewiesen und war nach dem Prozess als Theaterchef zurückgetreten. 

Strafbefehl wegen sexueller Belästigung gegen Pekny bereits rechtskräftig

Zunächst war er noch einige Zeit weiter als Bühnenbildner für das Haus tätig und hielt zuletzt vor allem weiter Anteile an der Gesellschaft, die die Komödie im Bayerischen Hof betreibt. Sein Nachfolger als Intendant, René Heinersdorff, will künftig aber nicht mehr mit ihm zusammenarbeiten. Wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte, wollte er eine neue Gesellschaft gründen, die das Theater im Nobelhotel Bayerischer Hof künftig führt und an der Pekny dann nicht mehr beteiligt ist.

Gegen Pekny, für den bis zum Abschluss des neuen Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt, war nach Angaben der Staatsanwaltschaft vor einigen Monaten bereits ein Strafbefehl wegen sexueller Belästigung rechtskräftig geworden. 

Er wollte und wolle niemanden ausnutzen, hatte Pekny bei seinem Rückzug als Intendant gesagt. "Mich haben die Geschehnisse so betroffen gemacht, dass ich sicher in Zukunft Situationen, die Menschen um mich als belastend empfinden könnten, wesentlich sensibler bewerten werde."

Vorschaubild: © Peter Kneffel (dpa)