Das Kabinett hat am Donnerstag (30. September 2021) mehrere Lockerungen verkündet, auf die wir sehnlichst gewartet haben. Volkfeste und Weihnachtsmärkte sollen wieder möglich sein. Alles war ihr wissen müsst, erfahrt ihr in diesem Artikel.
- Corona-Lockerungen in Bayern: Volksfeste sind wieder erlaubt
- Clubs und Bars dürfen unter Einhaltung von 3G-Regeln wieder öffnen - keine Maskenpflicht beim Tanzen!
- 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird um vier Wochen verlängert
- Maskenpflicht im Unterricht fällt
- Weihnachts- und Christkindlmärkte wieder erlaubt
Nach knapp eineinhalb Jahren coronabedingter Zwangspause darf ab Freitag (1. Oktober 2021) in den Clubs und Diskotheken Bayerns wieder getanzt werden, und zwar ohne Abstand und Maske. Das teilte die Staatskanzlei am Donnerstag nach einem Kabinettsbeschluss im Umlaufverfahren mit. Aber nicht nur die Clubbetreiber haben Grund zur Freude.
Mega-Lockerungen in Bayern: Diese Lockerungen wurden beschlossen
Die 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird um vier Wochen bis einschließlich 29. Oktober 2021 verlängert. Der Bayerische Ministerrat hat in einem Umlaufverfahren am Donnerstag (30. September) folgendes im Detail beschlossen:
Clubs, Diskotheken und Bordelle
Für Besucher sowie Beschäftigte mit Kundenkontakt gilt eine verschärfte 3G-Regel: Einlass bekommen nur Geimpfte und Genesene, oder man muss einen negativen PCR-Test vorweisen. Ein Antigen-Schnelltest oder ein Selbsttest reichen also nicht aus. Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen mindestens zweimal wöchentlich einen PCR-Test machen. Laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen seien wie branchenüblich zulässig, hieß es. Die Staatsregierung dringt jedoch auf "konsequente Kontrollen". Verstöße sollen mit einem Bußgeld bestraft werden.
Volksfeste, öffentliche Festivitäten
Bei Volksfesten waren bisher nur bestimmte Ersatzveranstaltungen zulässig, auch das Verbot fällt nun wieder weg und die Feste können unter Beachtung der 3G-Regel stattfinden. In den Bierzelten gelten dann «sonstigen allgemein geltenden Regelungen», etwa die üblichen Regelungen für die Gastronomie im Bierzelt, im Freien nicht.
Maskenpflicht im Unterricht
Zudem beschloss das Kabinett, wie von Ministerpräsident Markus Söder und Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) angekündigt, das Ende der Maskenpflicht im Unterricht: Von Montag (4. Oktober) an müssen Schülerinnen und Schüler an Bayerns Schulen im Unterricht, bei sonstigen Schulveranstaltungen und in der Mittagsbetreuung keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen - auch dann, wenn am Platz der Mindestabstand zum Nachbarn nicht eingehalten wird.
Weihnachts- und Christkindlmärkte
Weihnachts- und Christkindlmärkte sollen in diesem Winter ebenfalls wieder stattfinden können, betonte Herrmann. Verhindern könnte dies nur eine massive Verschlechterung der Infektionslage. «Sollte es nötig sein, sollen rechtzeitig nochmals gesonderte Regelungen erlassen werden», teilte die Staatskanzlei mit. Herrmann betonte aber, dass derzeit die Perspektive glücklicherweise gut sei. Am 12. Oktober werde es mit den Akteuren und Verbänden der Christkindlmärkte einen runden Tisch im Wirtschaftsministerium geben, sagte Herrmann. Dort sollten dann alle Details und Fragen geklärt werden, die derzeit noch offen seien.
Die Infektionslage in Bayern sei insgesamt stabil, sagte Herrmann. Die landesweite Inzidenz liege bei 86,4, wobei es unter den Geimpften sogar nur 18,8 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gebe. Bei den Ungeimpften liege die Zahl dagegen mit 194,6 um ein Vielfaches höher. Auch die Krankenhausampel zur Auslastung der Kliniken sei im «grünen Bereich», sowohl was die Neuaufnahmen angehe als auch mit Blick auf die Belegung der Intensivbetten.
Zunächst gilt die Neuauflage der Corona-Verordnung bis zum 29. Oktober, sie muss immer alle vier Wochen verlängert werden.
red/ mit dpa