Die Osterfeiertage stehen vor der Tür und damit in Bayern auch wieder stille Feiertage. Doch die Gastronomie macht gegen die Regelung mobil - es handele sich um eine Art "Berufsverbot".
Die bayerischen Gastwirte fordern eine Lockerung des bayerischen Feiertagsgesetzes. An neun "stillen Tagen" dürften keine Vergnügungsveranstaltungen stattfinden, in Bars und Clubs gelte dann Tanzverbot, beklagte der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband am Montag. "Die derzeitige Regelung kommt einem Berufsverbot gleich", sagte Verbandspräsidentin Angela Inselkammer.
Am Gründonnerstag und Karsamstag gelte in Bayern ein Verbot, in Baden-Württemberg dagegen dürfe normal gefeiert werden. Die Folge sei "Disko-Tourismus" in Tschechien, Österreich, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen. Der wirtschaftliche Schaden für Clubs und Diskotheken sei immens, sagte Verbandsgeschäftsführer Thomas Geppert. Seit 2017 seien, auch wegen Corona, 29 Prozent dieser Betriebe vom Markt verschwunden.
Stille Tage sind in Bayern Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und Heiligabend ab 14.00 Uhr.
Das staatlich kontrolliere Fernsehen darf nicht mehr "Mutter" sagen, weil sich sonst jemand diskriminiert fühlen könnte.
Eine von vielen Glaubensgemeinschaften darf der gesamten Bevölkerung ihren Willen aufzwingen und beispielsweise einem Moslem das Tanzen verbieten. Hierbei ist ausgeschlossen, dass jemand diskriminiert wird.
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