Zwei Ex-Soldaten der Bundeswehr sind wegen einer demütigenden Aktion verurteilt worden: Das Gericht sah sie wegen Misshandlung eines Kameraden in einer Kaserne für schuldig an.
Die Staatsanwältin betonte, dass der Fokus der Bundeswehr eigentlich auf Zusammenhalt und "füreinander einzustehen" liegen sollte. "Nur gemeinsam funktioniert das bei der Bundeswehr." Im Verfahren gegen zwei ehemalige Soldaten vor dem Amtsgericht im oberbayerischen Laufen war jedoch von "alle für einen" keine Rede - stattdessen dominierte "alle gegen einen".
Das Gericht verurteilte die beiden ehemaligen Bundeswehrsoldaten am Donnerstag (24. Oktober 2024) wegen der Misshandlung eines Kollegen in einer Kaserne in Bad Reichenhall. Die beiden 20 und 21 Jahre alten Männer wurden der gefährlichen Körperverletzung und Freiheitsberaubung für schuldig befunden.
Gefesselt und in die Dusche geschleppt - Soldaten wollen ihrem Kameraden "Lektion erteilen"
Nach dem Vorfall im Januar dieses Jahres wurden die jungen Männer unehrenhaft aus der Bundeswehr entlassen. Sie hatten zugegeben, ihren Kameraden nachts aus dem Bett gezerrt, ihn mit Panzertape gefesselt und dann in eine Dusche gebracht zu haben. Laut Anklage ließen sie ihn dort mit einem Sandsack über dem Kopf zurück, während das Wasser lief. Ihnen zufolge wollten sie ihm "eine Lektion erteilen", weil der Gefreite die Bundeswehr verlassen wollte. Vorher wurde viel Bier, Wodka, Birnen- und Kräuterschnaps getrunken, denn es war Mittwoch, "Bergfest" - und bei dem Übergriff waren die beiden Täter nicht allein.
Die Verteidigerin sprach von einem "gruppendynamischen Verhalten" - die beiden Männer gaben zu, dass sie zu neunt oder zu elft waren. Die Idee zur "Lektion" kam von einem anderen Soldaten, und jemand anderes setzte ihrem Opfer dann den Sandsack auf. "Insgesamt waren wir so um die neun Leute, die mit in die Bude rein sind", sagt einer der beiden Angeklagten. "Jemand hat dann den Sandsack aufgesetzt." Weitere Anklagen in diesem Fall gab es jedoch nicht, so die Staatsanwaltschaft.
Der Vorfall wurde bekannt, weil ein Soldat aus der Gruppe ihn filmte und das Video dann verbreitet wurde. Die Mutter eines anderen Soldaten und ein Stabsarzt schlugen Alarm bei der Kompanie. Das Gericht urteilte nach Jugendstrafrecht und verhängte Geldauflagen von 800 beziehungsweise 1.000 Euro gegen die zur Tatzeit heranwachsenden Verurteilten, die inzwischen Ausbildungen außerhalb der Bundeswehr absolvieren. Diese Strafe hatte auch die Staatsanwaltschaft gefordert.
"Diese Demütigung hängt ihm hinterher" - Opfer trägt seelische Folgen davon
"Ich nehme das beiden wirklich ab, dass sie einsichtig und reuig sind", sagte der Richter. "Ich verstehe bis heute nicht, warum ich mich dazu habe hinreißen lassen", schrieb der ältere der beiden Angeklagten an sein Opfer in einem Brief, und fügte hinzu, er könne heute nicht mehr nachvollziehen, "dass ich das damals für eine scherzhafte Aktion gehalten habe". Da sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten, wurde das Urteil im Gerichtsaal rechtskräftig.
Langfristige körperliche Folgen hatte der Vorfall für das Opfer nicht, wie der Richter am Ende der knapp anderthalbstündigen Verhandlung anmerkte - wohl aber seelische: "Wir haben zwar keine körperlichen Schmerzen, wir haben aber tatsächlich einen psychischen Schaden. Diese Demütigung, die hängt ihm schon auch hinterher." Die Staatsanwältin sagte in ihrem Schlussplädoyer: "Sie haben den Kameraden gedemütigt und das ist meines Erachtens hier nicht entschuldbar."